100 Jahre Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie – Einflüsse der Berufsgenossenschaften, der Weltkriege und des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Spiegel der Zeit
100 Years of German Society for Trauma Surgery – Influences of the Professional Associations, the World Wars and the Bundeswehr Medical Service in the Mirror of Time
Benedikt Friemerta, Gerhard Achatza, Paul-Alfred Grütznerb, Erhard Grunwaldc
a Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Rekonstruktive und Septische Chirurgie, Sporttraumatologie
b Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie
c Ehemals Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Zusammenfassung
Die enge Verbindung zwischen der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), einzelnen militärischen Unfallchirurgen und dem gesamten Sanitätsdienst der Bundeswehr wird durch eine Reihe von Ereignissen verdeutlicht. In Jahr 1950 wurde die Fachgesellschaft für Unfallchirurgie nach dem zweiten Weltkrieg wiedergegründet, 1956 erfolgte die formale Aufstellung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. 1968 beschloss der Deutsche Ärztetag, die Unfallchirurgie als chirurgisches Fachgebiet zu etablieren. 1992 wurde die Unfallchirurgie als Subspezialität der Chirurgie in der (Muster-)Weiterbildungsordnung anerkannt. 1995 legte der Sanitätsdienst der Bundeswehr die Grundsätze für die medizinische Versorgung von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz fest. Nicht zuletzt wurde 2013 die Arbeitsgemeinschaft Einsatz-, Katastrophen- und taktische Chirurgie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie gegründet. Diese Reihe von Veranstaltungen gipfelte in einer Absichtserklärung für eine enge Zusammenarbeit, die 2017 von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr unterzeichnet wurde. Auf der Mitgliederversammlung der DGU im Jahr 2019 wurde ein Sanitätsoffizier der Bundeswehr zum Präsidenten der Gesellschaft für das Jahr 2020 gewählt – das Jahr, in dem die DGU ihr 100-jähriges Bestehen feierte. Mit dieser Wahl wurde ein Prozess abgeschlossen, der vor siebzig Jahren mit der Neugründung der Fachgesellschaft für Unfallchirurgie begann.
Schlüsselwörter: Chirurgie, Unfallchirurgie, Sanitätsdienst, Berufsgenossenschaft, Bundeswehr, Fachgebiet, Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie
Summary
The close ties between the German Trauma Society (DGU), individual military trauma surgeons, and the entire Bundeswehr Medical Service are highlighted by a series of events. In 1950, the professional society for trauma surgery was re-established. In 1956, the Bundeswehr Medical Service was put into commission. In 1968, the German Medical Assembly decided to establish trauma surgery as a surgical subspecialty. In 1992, trauma surgery was acknowledged as a subspecialty of surgery in the (model) Specialty Training Regulations. In 1995, the Bundeswehr Medical Service determined the principles guiding the provision of medical care to military personnel on operations abroad. Last but not least in 2013, the Deployment, Disaster and Tactical Surgery Working Group of the German Trauma Society (AG EKTC) was founded. This series of events culminated in a letter of intent for close cooperation that was signed by the German Trauma Society and the Bundeswehr Medical Service in 2017. At the General Meeting of the DGU in 2019, a Bundeswehr medical officer was elected president of the society for 2020 – the year that marks the 100th anniversary of the DGU. This election completed a process that started seventy years ago with the re-establishment of the professional society for trauma surgery.
Keywords: surgery, trauma surgery, military medical service, professional association, Bundeswehr, specialization, German Trauma Society
Zur Geschichte der DGU
Am 23.September 1922 wurde die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) an der Universität Leipzig als „Deutsche Gesellschaft für Unfallheilkunde, Versicherungs- und Versorgungsmedizin“ gegründet [7][10]. Sie feiert somit in diesem Jahr ihren 100. Geburtstag. In diesem Artikel sollen die Zusammenhänge der Entwicklung der Deutschen Unfallchirurgie, der Entstehung der Berufsgenossenschaften, der Kriegserfahrungen und der Entwicklung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr nach dem 2. Weltkrieg beleuchtet werden.
Anfänglich war diese Gesellschaft nur ein Zusammenschluss von Ärzten, hauptsächlich von Chirurgen, die sich schwerpunktmäßig für die Behandlung von Unfallverletzten interessierten. Aber auch Internisten, Gerichtsmediziner, ja sogar Juristen, konnten Mitglieder sein, ebenso Sanitätsoffiziere. Jedoch muss bei der Frage nach einer institutionalisierten Beziehung der Militärmedizin mit der DGU thematisch zuerst das Verhältnis zur „Deutschen Gesellschaft für Chirurgie“ (DGCH, Gründung 1872) vorgestellt werden [7].
Im Rahmen ihrer Gründung wurde die Berliner Universität 1810 auch zur Ausbildungsstätte der angehenden preußischen Militärärzte, die seit 1818 im „Medizinisch-chirurgischen Friedrich-Wilhelms-Institut“, das 1895 in „Kaiser-Wilhelms-Akademie für das militär-ärztliche Bildungswesen“ umbenannt wurde, zusammengefasst waren. Dieser Punkt ist deshalb von Interesse, weil durch das „einheitliche Examen“ die letzten Unterschiede in der Ausbildung zwischen Zivil- und Militärärzten beseitigt wurden, die teilweise noch aus dem 18. Jahrhundert stammten. Diese Basis der medizinischen Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht bis heute.
Kriegserfahrungen zur Entwicklung der Verwundungen vor dem 1. Weltkrieg
Es darf auch nicht übersehen werden, dass trotz aller Fortschritte in der Medizin bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts in den meisten Kriegen rein numerisch gesehen mehr Soldaten an Krankheiten und Seuchen als an den Folgen ihrer Verwundungen verstarben [11]. Höhepunkt dieser Entwicklung war der Krimkrieg 1853–1856, der erste neuzeitliche Stellungskrieg, in dem die mangelhafte Beherrschung der Seuchen, hier hauptsächlich Cholera, Typhus und Ruhr, in Verbindung mit katastrophalen hygienischen Zuständen und fehlender Lazarette sowie anderer Sanitätseinrichtungen zu einer hohen Sterblichkeit führte. So wurde durch die historische Aufarbeitung nach dem Krieg festgestellt, dass es zu 165 000 Opfern gekommen war, davon waren 104 000 nicht an der Front, sondern an Seuchen und Krankheiten gestorben [11].
Der deutsch-französische Krieg von 1870/71 war der Wendepunkt hinsichtlich der Wirkung von Seuchen und Infektionen. Die Sterblichkeit bei den deutschen Soldaten infolge von Verwundungen einschließlich der unmittelbar Gefallenen betrug 3,5 Prozent, an Krankheiten verstarben dagegen rund 1,8 Prozent [11]. Hier zeigten sich schon die ersten Erfolge in der Medizin, die auf der Basis naturwissenschaftlicher Grundlagen und Methoden enorme Fortschritte machte; für die Militärmedizin von Bedeutung waren neben der Forschung auf dem Gebiet der Mikrobiologie und Hygiene in der Chirurgie die Entwicklung zur erhaltenden Chirurgiegegenüber der Praxis der frühen Amputation [8]. Viele namhafte Wegbereiter der Medizin waren gleichzeitig als Wissenschaftler, Kliniker und hochrangige Militärärzte tätig.
Das Sanitätsoffizierskorps um die Jahrhundertwende 1900
Das Sanitätsoffizierskorps stand hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten neben dem Offizierskorps des Heeres bzw. der Marine. Damit erhielten die Sanitätsoffiziere eine ähnlich privilegierte gesellschaftliche Stellung wie das Offizierskorps im wilhelminischen Kaiserreich und waren sicherlich in ihrem Selbstverständnis gleichermaßen wie das Offizierskorps von elitären und obrigkeitsstaatlichen Überlegungen geprägt, wie dieses auch in der zivilen ärztlichen Standesethik im ausgehenden 19. Jahrhundert gesehen wurde; gemeinsam sah man sich als staatstragende Elite, der entsprechende gesellschaftliche Privilegien zustünden, was zu einer engen Beziehung zwischen der zivilen und militärischen Ärzteschaft führte.
Diese gesellschaftliche Einstellung kann deutlich an den Gründungsmitgliedern der 1872 gegründeten „Deutschen Gesellschaft für Chirurgie“ aufgezeigt werden. Ihr erster Vorsitzender war Bernhard von Langenbeck (1810–1887), der an allen deutschen Einigungskriegen im Range eines Generalstabsarztes der preußischen Armee teilnahm; zum ersten Schriftführer wurde Richard von Volkmann (1830–1889) gewählt, der den persönlichen Rang eines Generalarztes im deutsch-französischen Krieg innehatte. Aber auch Heinrich Adolf von Bardeleben (1819–1895), der im Ausschuss der neuen Gesellschaft saß, stand ebenfalls im Rang eines Generalarztes. In den Einigungskriegen haben diese drei Beispiele als „Beratende Ärzte“, ohne dass es diese Bezeichnung schon gab, gedient und sich später bei der Weiterentwicklung des Sanitätsdienstes große Verdienste erworben [10].
Der Begriff des Beratenden Arztes bzw. Chirurgen und seine Aufgaben sind erstmalig in der Kriegssanitätsordnung vom 28. September 1907 beschrieben worden [5]. Hier heißt es, dass bei jedem Generalkommando dem Korpsarzt ein Beratender Chirurg, der sich vorher durch seine wissenschaftliche Tätigkeit entsprechend qualifiziert hatte, zugeteilt wird. Ihre Hauptaufgabe sollte die Beratung von Militärärzten in den Lazaretten des Feldheeres bzw. auf den Hauptverbandplätzen sein.
Diese so engen Beziehungen zwischen aktivem Sanitätsoffizierskorps und hervorragenden Vertretern der medizinischen Fachgebiete zeigte sich auch in der Tatsache, dass viele Hochschullehrer dem 1901 gegründeten Wissenschaftlichen Senat der Kaiser-Wilhelms-Akademie angehörten und hier ihre beratende Tätigkeit zur Weiterentwicklung des preußischen Sanitätsdienstes in fachlicher, aber auch organisatorischer Hinsicht einbringen konnten. Diese Tradition der Verbindung zwischen Hochschulmedizin und Sanitätsdienst versuchen wir heute wieder auf Initiative des Inspekteurs des Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Dr. Baumgärtner, an den Standorten Ulm und Koblenz wiederzubeleben.
Die Entstehung der Berufsgenossenschaften und Ihre Bedeutung
Zu dieser Zeit, Mitte des 1900 und Anfang des 20. Jahrhunderts, gab es noch eine weitere Entwicklung, die für die Unfallchirurgie damals und später auch für den Sanitätsdienst von herausragender Bedeutung war bzw. noch werden sollte.
Im Zuge der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert kam es parallel zur Produktionssteigerung zu einer exorbitanten Zunahme der Arbeitsunfälle. Arbeiter, die in den Fabriken verletzt wurden, waren gegen die Folgen nicht abgesichert. Für die kinderreichen Familien bedeutete dies den sozialen Abstieg bis hin zu Hunger und Obdachlosigkeit. Politisierung und Organisation der Arbeiter nahmen zu. Als Reaktion darauf verlas 1881 Bismarck in Vertretung des Kaisers die kaiserliche Botschaft mit einem neuen sozialpolitischen Programm für den Aufbau einer Sozialversicherung incl. einer gesetzlichen Unfallversicherung. Damit sollte die „soziale Frage“ gelöst werden. Ein wesentlicher Bestandteil war das Unfallversicherungsgesetz von 1884 [1]. Es schaffte die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung der Berufsgenossenschaften (BG). 1885 wurde die erste Berufsgenossenschaft, die Buchdrucker-BG, gegründet. Bereits ein Jahr nach Gründung der Berufsgenossenschaften waren über 3,8 Millionen Personen gegen Arbeitsunfälle versichert. Bereits 1886 wurden erste Unfallverhütungsvorschriften erlassen. 1890 gründeten die Berufsgenossenschaften eine Klinik unter eigener Trägerschaft zur Behandlung von Arbeitsunfallverletzten, das BG-Klinikum Bergmannsheil, die älteste Unfallklinik der Welt. Mittlerweile stehen neun BG-Kliniken und eine Klinik für Berufskrankheiten unter Trägerschaft der Berufsgenossenschaften. Das Prinzip der Berufsgenossenschaften ist die Haftungsabtretung. Erleidet ein Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit einen Arbeitsunfall, so haftet prinzipiell der Arbeitgeber. Dieses entspricht auch der heutigen Sichtweise des Sanitätsdienstes. Dieses gerade für kleine Betriebe nicht unerhebliche Risiko wird an die Berufsgenossenschaften abgetreten, die dann den Leistungsanspruch des Arbeitnehmers wie Akutbehandlung, Rehabilitation oder Gewährung einer Verletztenrente erfüllen. Zwangsläufig ist dieses System ein Motor der Unfallverhütung. Die Prävention der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte. So hat sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle seit den 1950er Jahren um etwa 90 % reduziert. Prävention vor Rehabilitation, Rehabilitation vor Rente. Dabei kümmerten sich die Berufsgenossenschaften um die Patienten von der Prävention über die Behandlung bis zur Rehabilitation und Wiedereingliederung. So ist das Grundprinzip der gewerblichen Unfallversicherung bis heute unverändert gültig und dieses Grundprinzip hat sich die DGU bis heute zu eigen gemacht, nämlich der Kümmerer des unfallverletzten Patienten zu sein.
Bedeutung der Weltkriege für die Entwicklung der Unfallheilkunde
Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges sahen sich die Sanitätsdienste des Deutschen Heeres und der kaiserlichen Marine gut aufgestellt. Viele namhafte deutsche Chirurgen, hauptsächlich Ordinarien bzw. leitende Oberärzte, übernahmen die Aufgaben eines Beratenden Chirurgen; so z. B. August Bier (1861–1949), der als Marinegeneralarzt beim XVIII. Armee-Korps eingesetzt war. Im Rahmen seiner zahlreichen Lazarettbesuche wurde er auf die Problematik der vielen Kopfverletzungen aufmerksam und war so entscheidend 1916 an der Entwicklung des deutschen Stahlhelms beteiligt. Die Beratenden Chirurgen wurden auf Vorschlag des Generalstabsarztes des preußischen Sanitätsdienstes vom Kaiser ernannt; sie übten eine rein wissenschaftliche und fachärztliche Tätigkeit aus. Sie durften Operationen in den Lazaretten nach eigenem Ermessen vornehmen und vor allem die jungen Frontärzte beraten und weiterbilden.
Doch es kam im Ersten Weltkrieg anders als erwartet: die zermürbenden Stellungs- und Grabenkämpfe mit ihren Schusswunden und die verstümmelnden Granatverletzungen mit entsprechenden Wundinfektionen führten zu knapp sechs Millionen Verwundeten, sodass sich die „Kriegschirurgie“ dieser Problematik mit neuen Therapien stellen musste. Bei Kriegsbeginn bestand eine mehr konservative abwartende Wundbehandlung, während sich im Verlauf des Krieges eine aktiv-chirurgische Versorgung durchsetzte, um die gefürchteten Wundinfektionen zu verhindern. Komplizierte Schussverwundungen in Verbindung mit infizierten Problemwunden, wie sie zu Kriegsbeginn nicht erwartet worden waren, stellten somit die Kriegschirurgie vor völlig neue Anforderungen. So schätzte Erwin Payr (1871–1946), der ebenfalls als beratender Generalarzt eingesetzt war, dass 60–70 % aller Schrapnellverletzungen infiziert waren [8].
Dieser personell umfangreiche Einsatz chirurgischer Professoren führte allerdings dazu, dass hochqualifizierte Wissenschaftler ihrer originären wissenschaftlichen Tätigkeit sowie der Lehre entzogen wurden und stattdessen in die sanitätsdienstliche Krankenversorgung eingebunden waren. So hatte die Forschungslandschaft doch erheblich unter den Kriegsbedingungen zu leiden.
Die im Krieg engagierten Hochschullehrer wie auch Militärärzte verarbeiteten dann die Niederlage 1918 durch eine literarische Verklärung ihrer Arbeit im Kriege. Zu den positiven Veröffentlichungen zählte hingegen das 1922 von Erwin Payr herausgegebene „Handbuch der Ärztlichen Erfahrungen im Weltkriege 1914/1918“, in dessen ersten Teil die Kriegserfahrungen und die Weiterentwicklung der Chirurgie unter Mitwirkung zahlreicher universitärer Wissenschaftler beschrieben wurden [8].
Eine wesentliche Kriegserfahrung fasste Wilhelm Klemm (1881–1968), Leipziger Lyriker und Unterarzt, eingesetzt als chirurgischer Assistent im 3. Feldlazarett des XIX. sächsischen Armeekorps vor Ypern, nur wenige Wochen nach Kriegsbeginn in einem Brief an seine Frau am 5. November 1914 zusammen [4]:
„Ich habe jetzt 3 Säle, wo heute 82 Verwundete sind. Wir bekommen hauptsächlich Beinschüsse, Hüftenschüsse, Hals- Kopf- Gesicht- und Brustschüsse. Die großen Zertrümmerungen, Bauchaufreissungen, Abschüsse von Körperteilen sterben durchgehend draußen, da die Verwundeten nur nachts und auch da oft erst nach mehreren Nächten herausgeholt werden können. … Das scheußlichste sind die sogenannten Gasphlegmonen, die sich am Unterarm und in der Wade am häufigsten entwickeln. Diese Art von Infektion kennt man im Frieden gar nicht“.
Aufruf zur Gründung der Deutschen Gesellschaft für Unfallheilkunde.
Diese dramatischen Erfahrungen führten u. a. auch auf Anregung von Hans Liniger (1863–1933) im Februar 1922 zum Aufruf von Walter Kühne (1877–1939), Schüler von Carl Thiem (1850–1917), dem „Vater der Unfallheilkunde“, eine Gesellschaft für Unfallheilkunde und Versicherungsmedizin zu gründen, in der auch die unter Bismarck entstandenen Berufsgenossenschaften vertreten sein sollten [3].
„…Daher ist es jetzt umso notwendiger, ärztliche Erfahrungen über die schädigende Wirkung mechanischer, chemischer, bakterieller und psychischer Einflüsse auf Körper und Geist der Menschen zu sammeln, sie kritisch zu bearbeiten, nach gemeinsamen Richtlinien für die Beurteilung und Behandlung zu suchen.“
Der Aufruf endete u. a. mit folgenden Zeilen:
„In der Heilung der durch den Krieg gesetzten Schäden mit dem ganzen Rüstzeug der gewonnenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in therapeutischer und begutachten der Hinsicht mitzuwirken…“.
Dieser Aufruf fand nicht nur bei Unfallchirurgen, sondern auch interdisziplinär Begeisterten Zustimmung, so dass in der Juli-Ausgabe 1922 der Monatsschrift für Unfallheilkunde und Versicherungsmedizin die offizielle Einladung zumUnfallkongress und zur Gründung der Deutschen Gesellschaft für Unfallheilkunde und Versicherungsmedizin veröffentlicht wurde. Daraufhin fand die 1. Jahresversammlung der „Deutschen Gesellschaft für Unfallheilkunde und Versicherungs- und Versorgungsmedizin“ am 23.09.1922 statt. Letztlich war die Gründung der DGU eine erste Spezialisierung im Fachgebiet der Chirurgie.
Wie viele Militärärzte nun dieser neu gegründeten Fachgesellschaft als Mitglieder beitraten, kann heute nicht mehr festgestellt werden, da die Mitgliederverzeichnisse der damaligen Zeit im Zweiten Weltkrieg verloren gingen. Bekannt ist u. a., dass der im Ersten Weltkrieg dienende Victor Schmieden (1874–1945) als Stabsarzt der Reserve und Gründungsmitglied der DGU vor allem an der Westfront im Ersten Weltkrieg eingesetzt war. Die dabei erworbenen Erfahrungen verarbeitete er in seinem 1917 erschienenen Lehrbuch der Kriegschirurgie [3]. Andere Gründungsmitglieder, wie Alfred Schanz (1868–1931), behandelten im Ersten Weltkrieg Kriegsversehrte mit Prothesen. Es ist davon auszugehen, dass unter den Gründungsmitgliedern weitere erfahrene und hochrangige ehemalige Sanitätsoffiziere waren, denn zu diesem Zeitpunkt war die Verflechtung zwischen Militärmedizin und ziviler Medizin, wie oben dargestellt, sehr eng.
In der Kriegssanitätsvorschrift von 1938 ist die Gruppe der Beratenden Chirurgen explizit wieder aufgeführt worden [6]. Die Beratenden Chirurgen des deutschen Heeres im Zweiten Weltkrieg waren wie schon früher Ordinarien, habilitierte Oberärzte und Chefärzte großer chirurgischer Kliniken; der personelle Umfang dieser Gruppe belief sich auf 130 Ärzte [2]. Diese Quellenlage zeigt auf, dass die 130 Beratenden Chirurgen zwischen 1873 und 1903 geboren wurden und somit im Kaiserreich aufwuchsen und auch seinen Niedergang 1918 erlebten. 87 von ihnen hatten schon am Ersten Weltkrieg teilgenommen und sich somit schon einmal mit der Kriegschirurgie auseinandersetzen müssen.
Diese schon institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Sanitätsdienst und Hochschullehrern, nicht nur in der Chirurgie, sondern auch in allen anderen ärztlichen Disziplinen, entsprach in ihrem Aufgabengebiet dem der früheren Kriege. Trotz ihrer militärischen Ränge besaßen sie keine Befehlsgewalt und sollten hauptsächlich in ihren zugewiesenen Verantwortungsbereichen die Militärärzte beraten, weiterbilden und wissenschaftliche Erkenntnisse sammeln. Aber auch bei komplizierten Operationen war ihre Unterstützung willkommen.
Krieg und Medizin befinden sich in einer komplexen Beziehung zueinander; die Diskussionen über das Verhältnis von Krieg zur Medizin haben immer wieder die Gemüter erregt. Für viele besteht hier ein permanenter moralisch-ethischer Konflikt, da die Zerstörungskraft des Krieges und das Selbstverständnis der Medizin mit ihren humanitären Zielen unvereinbar einander gegenüberstehen würden. Doch diese Gedanken entstammen aus der Nachkriegszeit des Zweiten Weltkrieges. 1918 wie auch 1939 war man von solchen Überlegungen noch weit entfernt.
Die Entwicklung des Sanitätsdienstes und der Unfallchirurgie nach dem 2. Weltkrieg
Nach dem 2. Weltkrieg kam es in Deutschland zu einer besatzungsrechtlichen Unterbrechung der Aktivität der medizinischen Fachgesellschaften wie auch der Deutschen Gesellschaft für Unfallheilkunde und Versicherungs- und Versorgungsmedizin, aber auch der Militärmedizin. Die Fachgesellschaft feierte ihre Wiedergründung 1950 [9], die Aufstellung der Bundeswehr fand 1955 statt und die des heute bekannten Sanitätsdienstes im April 1956.
Über eine gewisse Zeit spielten dann Sanitätsoffiziere wie auch der Sanitätsdienst der Bundeswehr keine bedeutende Rolle in der Welt der medizinischen Fachgesellschaften. Zum einen, weil sich die Bundeswehr und damit der Sanitätsdienst zunächst in einer neuen demokratischen Armee entwickeln mussten (Staatsbürger in Uniform). Zum anderen, weil die Bundeswehr als reine Verteidigungsarmee gegründet wurde und der Sanitätsdienst somit einen reinen verteidigungsmedizinischen Auftrag hatte. Dieses änderte sich mit der Wiedervereinigung 1990 und der damit zurückgewonnenen vollständigen Souveränität Deutschlands. Dadurch musste Deutschland nun auch international mehr Verantwortung übernehmen, so dass es 1992 zum ersten UN-Auslandseinsatz der Bundeswehr in Kambodscha kam. Hier betrieb der Sanitätsdienst der Bundeswehr bis November 1993 in Phnom Penh ein Krankenhaus. In dieser Zeit wurden 3 500 stationäre (darunter 1 800 komplexe Operationen) und 110 000 ambulante Patienten (14 000 ambulante Operationen) behandelt (Kambodscha Buch). Der erste Chirurg, der damals die Klinik leitete, war Oberstarzt Prof. Dr. Heinz Gerngroß (1947–2005), später Klinischer Direktor der Chirurgischen Klinik am Bundeswehrkrankenhaus Ulm. Er prägte nach diesem Einsatz den Begriff der Einsatzchirurgie, die sich grundsätzlich von der Kriegschirurgie unterschied. Wesentlich war, dass die Einsatzchirurgie das Ziel der Individualmedizin im Einsatz verfolgte. Als Maxime der sanitätsdienstlichen Versorgung wurde dann 1995 die „Fachliche Leitlinie für die sanitätsdienstliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz“ durch den damaligen Inspekteur des Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Dr. G. Desch, festgelegt, die bis heute besagt, dass die medizinische Versorgung jedes deutschen Soldaten im Auslandseinsatz im Ergebnis dem Standard der medizinischen Versorgung in Deutschland entsprechen muss. Dies bedeutete, dass auch im Einsatz der Facharztstandard als Versorgungsqualität galt. In der Folge mussten sich insbesondere die Bundeswehrkrankenhäuser neu ausrichten. Sie wurden zu Versorgungskliniken im regionalen Umfeld ihrer Standorte und sind heute in die Landesbettenplanung voll integriert. Folge dieser Entwicklung war aber auch, dass sich Sanitätsoffiziere zunehmend auf den medizinischen Fachkongressen mit ihren Forschungsergebnissen darstellten. Hierdurch erlangten sie zum einen Bekanntheit und wurden zum anderen zunehmend auch in den Gremien der Fachgesellschaften aktiv, insbesondere in der Sektion Notfall-Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung der DGU.
Die erste Leitung einer Arbeitsgemeinschaft (AG) durch einen Sanitätsoffizier in der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie erfolgte 2010 in der AG-Ultraschall (damals Prof. Dr. Friemert, heute Oberfeldarzt Dr. Andres, Ulm). 2013 wurde dann, bedingt durch die nun wieder enger werdenden Beziehungen der Fachgesellschaft DGU mit den Sanitätsoffizieren und den Leistungen des Sanitätsdienstes im Rahmen der Auslandseinsätze der Bundeswehr als Anerkennung und Akzeptanz, dass auch die Militärchirurgie Teil der deutschen Chirurgie ist, die AG Einsatz-, Katastrophen und Taktische Chirurgie (EKTC) gegründet. Auch verschiedene Terroranschläge in London und Madrid haben es notwendig gemacht, dass sich die DGU mit dem Thema Terror auseinandersetzt (Leitung damals Prof. B. Friemert, heute Prof. Dr. Franke, Koblenz und Priv.-Doz. Dr. Achatz, Ulm). Diese AG Gründung sollte sich dann zwei Jahre später als ausgesprochen zielführend erweisen, als im Jahr 2015 zweimal Frankreich Ziel von terroristischen Anschlägen geworden ist. Der Anschlag im November in Paris hatte dazu geführt, dass der Sanitätsdienst der Bundeswehr und die DGU gemeinsam einen Fünf-Punkteplan entwarfen mit dem Ziel, die Politik, den zivilen Rettungsdienst, die zivilen Ärzte und die Krankenhäuser auf die besonderen Herausforderungen bei Terroranschlägen vorzubereiten. Zusammen wurde als wesentlicher Baustein der Terror and Disaster Surgical Care (TDSC®)-Kurs entwickelt, der von der AUC ausgerichtet wird und zu einem festen Kurs im Portfolio der AUC (Akademie der Unfallchirurgie) geworden ist. Ein weiterer Kurs, an dem Sanitätsoffiziere intensiv beteiligt sind, ist der DSTC (Definitive Surgical Trauma Care)-Kurs. In der Zwischenzeit hat sich die Zusammenarbeit des Sanitätsdienstes der Bundeswehr mit der DGU durch das intensive Engagement vieler Sanitätsoffiziere weiter gefestigt und vertieft. So hat nun ein Sanitätsoffizier vom Vorstand der DGU den Auftrag erhalten, die Koordination der Überarbeitung der S3-Leitlinie Polytrauma zu übernehmen (PD Dr. Biehler, Koblenz). Neben dem Weißbuch zur Schwerverletztenversorgung ist diese Leitlinie das zentrale Kernstück der deutschen Unfallchirurgie. Heute sind alle Bundewehrkrankenhäuser in das seit mehr als 20 Jahren bestehende Traumanetzwerk der DGU fest als zertifizierte Traumakliniken eingebunden.
Mit der Wiederbegründung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und Versicherungs- und Versorgungsmedizin 1950, des Sanitätsdienstes der Bundeswehr 1956, dem Beschluss des Deutschen Ärztetages 1968, die Unfallchirurgie als chirurgisches Teilgebiet anzuerkennen und vor allem mit der Aufnahme 1992 als definierter Schwerpunkt in der Weiterbildungsordnung, der Festlegung der Maxime des Sanitätsdienstes zur Versorgung der Soldaten im Auslandseinsatz 1995 und der Gründung der AG EKTC 2013 konnte die enge Beziehung zwischen der Deutschen Unfallchirurgie und den einzelnen unfallchirurgisch tätigen Sanitätsoffizieren wie auch dem Sanitätsdienst der Bundeswehr auf ein völlig neues Niveau gestellt werden, so dass inzwischen ein Letter of Intent zwischen der DGU und dem Sanitätsdienst geschlossen wurde.
Die Annäherung des Sanitätsdienstes an die DGUV und die BG-Kliniken
Auch die Beziehung zwischen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bzw. den Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr entwickelte sich nach dem 2. Weltkrieg. Zunächst wurden die Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs) mit in das D-Arztverfahren eingebunden, teilweise aber nur mit Sonderverträgen. Später erfolgte dann für einige BwKrhs die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren (VAV) der DGUV. In dieser Zeit wurden immer mehr Bundeswehrkrankenhäuser geschlossen, so dass letztlich nur 5 von ehemaligen 12 verblieben. 2013 stellte dann die DGUV das zweigliedrige Versorgungssystem in ein dreigliedriges um. Heute sind alle 5 Bundeswehrkrankenhäuser vertraglich zum Verletzungsartenverfahren (VAV) bzw. zum Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) zugelassen. Hin zu dieser Entwicklung ergaben sich auch enge Beziehungen zwischen den Ärzten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken und den Sanitätsoffizieren der BwKrhs, denn die Ärzte der BG-Kliniken waren und sind in der DGU, wie inzwischen auch die Sanitätsoffiziere, stark vertreten.
Fazit und Ausblick
In den letzten Jahren hat sich aufgrund der sich zuspitzenden Situation am östlichen Rand der NATO die Notwendigkeit ergeben, sich seitens der Bundeswehr wieder mehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung zu fokussieren. Beschleunigt wurde diese Entwicklung durch den aktuellen Ukraine-Krieg. Klar ist, dass die in solchen Szenarien anfallenden Mengen an verwundeten Soldaten nicht allein in den BwKrhs behandelt werden können. Vielmehr wird die Mehrzahl der Soldaten in zivilen Kliniken versorgt werden müssen. Daher ist es unabdingbar, dass wir uns auch für diesen Fall als Sanitätsdienst auf die bestehenden zivilen Strukturen abstützen müssen, um die Versorgung unserer Soldaten sicherzustellen. Hier wird das Traumanetzwerk der DGU mit den angeschlossenen ca. 650 zertifizierten Kliniken einschließlich der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken eine wesentliche Rolle spielen.
Ergebnis dieser nun mehr als 70-jährigen Entwicklung seit der Wiedergründung der Fachgesellschaft ist die Wahl eines Sanitätsoffiziers zum Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie durch die Mitgliederversammlung für das Jahr 2022 – dem 100-jährigen Geburtstag der DGU. Man könnte auch sagen:
Ein Kreis schließt sich.
Literatur
- Ayaß W, Rudloff W, Tennstedt F; Sozialstaat im Werden. Band 1 Gründungsprozesse und Weichenstellungen im Deutschen Kaiserreich. Stuttgart 2021.
- Behrendt KP: Die Kriegschirurgie von 1939–1945 aus der Sicht der Beratenden Chirurgen des deutschen Heeres im Zweiten Weltkrieg. Med.Diss. Freiburg, 2003.
- Borchard A, Schmieden V: Lehrbuch der Kriegschirurgie. Johann Ambrosius Barth, 1937
- Hartmann V: Kriegsverletzungen und ihre Behandlung im ersten Weltkrieg anhand von Präparaten der wehrpathologischen Sammlung der Bundeswehr. WMM 2014; 58(12): 427-434. mehr lesen
- Kriegs-Sanitätsordnung mit Sachverzeichnis, 1907, Neudruck 1914: 6. Kriegssanitätsvorschrift (Heer), 1. Teil. Berlin, 1938
- Kühne W: Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft Monatsschrift für Unfallheilkunde, Versicherungs- und Versorgungsmedizin. 1. Jahresversammlung gehalten zu Leipzig am 23. September 1922 im Auditorium 36 der Universität Leipzig. Sonderheft der Monatsschrift für Unfallheilkunde und Versicherungsmedizin. 1922: 24 ,250 ff.
- Payr E., Franz C: Chirurgie. In: Handbuch der Ärztlichen Erfahrungen im Weltkriege 1914/1918. Hrsg. O. Schjerning, Leipzig: Verlag von Johann Ambrosius Barth, 1922.
- Probst J: Die Entstehung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie. In: Unfallchirurgie in Deutschland. Bilanz und Perspektiven. Hrsg. Oestern HJ, Probst J. Springer Verlag Berlin-Tokio. 1997, 3.
- Trendelenburg FD: Die ersten 25 Jahre der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Ein Beitrag zur Geschichte der Chirurgie. Springer, Berlin 1923.
- Vollmuth R, Müllerschön A: Infektionen und Seuchen vom Beginn der bakteriologischen Ära bis ins Zeitalter der Weltkriege. In: Kriegsseuchen – Historische Aspekte und aktuelle Entwicklungen. Hrsg. R Vollmuth, E Grunwald, A Müllerschön, Bonn: Beta-Verlag, 2021.
Manuskriptdaten
Zitierweise
Friemert B, Achatz G, Grunwald E, Grützner A: 100 Jahre Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie – Einflüsse der Berufsgenossenschaften, der Kriege und des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Spiegel der Zeit. WMM 2022; 66(12): 414-419.
DOI: https://doi.org/10.48701/opus4-50
Für die Verfasser
Oberstarzt Prof. Dr. Benedikt Friemert
Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Klinik XIV – Unfallchirurgie und Orthopädie, Rekonstruktive und Septische Chirurgie, Sporttraumatologie
Oberer Eselsberg40, 89081 Ulm
E-Mail: benediktfriemert@bundeswehr.org
Manuscript Data
Citation
Friemert B, Achatz G, Grunwald E, Grützner A: [100 Years of German Society for Trauma Surgery – Influences of the Professional Associations, the World Wars and the Bundeswehr Medical Service in the Mirror of Time. WMM 2022; 66(12): 414-419.
DOI: https://doi.org/10.48701/opus4-50
For the authors
Colonel (MC) Prof. Dr. Benedikt Friemert
Bundeswehr Hospital Ulm
Department XIV – Trauma Surgery and Orthopedics, Reconstructive and Septic Surgery, Sports Traumatology
Oberer Eselsberg40, D-89081 Ulm
E-Mail: benediktfriemert@bundeswehr.org