Wehrmedizinische Monatsschrift

  • Archiv
  • Kontakt
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnis
Links
Rechts
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Editorial
Maritime Medizin
Rückkehr in den aktiven Taucherdienst nach durchgemachter Infektion mit SARS-CoV-2



Maritime Medizin
Schlaf ist eine Waffe – Erprobung und Evaluierung circadianer Seewachsysteme zur Reduzierung von Ermüdung für die Deutsche Marine




Maritime Medizin
Die medizinische Versorgung auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge


Maritime Medizin
Entwicklung von Algorithmen zur intensivmedizinischen Langzeitversorgung in See – Prolonged Field Care on Sea:​ Beyond the “Golden Hour”

Maritime Medizin
Trinkwasserhygiene an Bord – gewinnen Vibrio-Spezies zukünftig an Bedeutung?




Maritime Medizin
Einfluss der technischen Einstellung von Frischwassererzeugeranlagen auf die Trinkwasserqualität bei der Aufbereitung von Meerwasser



Maritime Medizin
Das Schiffslazarett der Zukunft



Maritime Medizin
Digitales Beschwerde- und Meinungsmanagement im Marinesanitätsdienst


Aus dem Sanitätsdienst
Die Arbeitsgemeinschaft Maritimes des Deutschen SanOA e.​ V.​

Aus dem Sanitätsdienst
Zum 85.​ Geburtstag
Aus dem Sanitätsdienst
Zum 70.​ Geburtstag
Aus dem Sanitätsdienst
VERLEIHUNG des Bundesverdienstkreuzes am Bande an Frau Dr.​ h.​c.​ Ramona Schumacher
Aus dem Sanitätsdienst
Habilitation Priv.​-Doz.​ Dr.​ Ulrich Wesemann
Aus dem Sanitätsdienst
Oberfeldarzt Priv.​-Doz.​ Dr.​ Christian Beltzer erhält die Venia Legendi für das Fachgebiet Chirurgie an der Universität Ulm
Mitteilungen der DGWMP e.​ V.​
Geburtstage Oktober/​November 2022
Aus der Redaktion
Zum Wechsel in der Chefredaktion
Maritime Medizin PDF

Das Schiffslazarett der Zukunft

The Sickbay of the Future

Marika Schrötera, Markus M. Ringa, Marc Fahrbachb

a Marinekommando, Marinesanitätsdienst

b MTG Marinetechnik GmbH

Zusammenfassung

Hintergrund: 2019 wurde der unabhängige maritime Ingenieurdienstleister MTG Marinetechnik GmbH durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Abteilung See 1.5 damit beauftragt, die überarbeitungsbedürftige und vielfach inhomogene Bauvorschrift für Wasserfahrzeuge der Bundeswehr (BV) in ein neues und harmonisiertes Format zu überführen.

Das Resultat, der Deutsche Marinestandard für Wasserfahrzeuge der Bundeswehr (DMS), wird als Nachfolger der BV nicht nur den Entwurf zukünftiger Schiffs- und Bootsklassen der Deutschen Marine prägen, sondern im Rahmen der technischen Möglichkeiten auch bei der Modernisierung von Bestandseinheiten als Maßstab für zeitgemäße Baustandards herangezogen werden.

Procedere: Im Januar 2021 übernahm das Referat Konzeption/Planung des Marinesanitätsdienstes die Federführung bei der Gestaltung des DMS-Teils 1850 „Sanitätseinrichtungen“. Dieser soll als zukünftiges normatives Bindeglied zwischen den Werften und dem Bordsanitätsdienst eine adäquate Gesundheitsversorgung von Soldatinnen und Soldaten an Bord von seegehenden Einheiten der Bundeswehr gewährleisten.

Methoden: In wöchentlichen Videokonferenzen wurde dem noch gültigen gleichnamigen Heft 1850 der BV unter intensiver Einbindung von Erfahrungsträgern und Experten vor allem aus der Marine und dem Zentralen Sanitätsdienst eine neue, klare Struktur und Sprache verliehen. Gleichzeitig wurden der aktuelle Stand der Wissenschaft und Normenlandschaft, wie auch die zahlreichen Erfahrungen aus der Flotte berücksichtigt und einbezogen. Die Zusammenarbeit zwischen der im Entwurf von Marineschiffen erfahrenen MTG Marinetechnik GmbH und dem Marinesanitätsdienst stellte dabei sicher, dass die relevanten sanitätsdienstlichen Aspekte in einem realistischen schiffbaulichen Rahmen berücksichtigt werden.

Schlüsselwörter: Bauvorschrift, Deutscher Marinestandard (DMS), Schiffslazarett, Bordsanitätsdienst

Summary

Background: In 2019, the independent provider of maritime engineering services MTG Marinetechnik GmbH was assigned by the Federal Office of Bundeswehr Equipment, Information Technology and In-Service Support (BAAINBw) Sea Directorate 1.5 to revise the Construction Regulations for Bundeswehr Vessels (BV), that were in need of an update and often inhomogeneous, and to develop a new and harmonized format.

The result of this work is the German Navy Standard for Bundeswehr Vessels (German “Deutsche Marinestandard für Wasserfahrzeuge der Bundeswehr”, DMS). As the successor to the Design Specifications (BV), the DMS will not only make an impact on the design of future German Navy ship and boat classes, but it will also be consulted for modernizations of platforms already in service within the framework of technical means while serving as a benchmark for up-to-date design standards.

Approach: In January 2021, the Concepts and Planning Branch of the Naval Medical Service assumed the lead responsibility for compiling the German Navy Standard, Part 1850 “Medical Facilities”. As a future normative link between the shipyards and the shipboard medical service, this standard is to ensure appropriate healthcare for German Navy personnel aboard the Bundeswehr seagoing units.

Methodology: In weekly video conferences and with a deep involvement of experienced personnel and experts mainly from the Navy and the Central Medical Service, a new, clear structure and language was created for the still valid Design Specifications, Volume 1850. The latest academic findings and regulations were considered and incorporated in the DMS as well as the numerous lessons learned from the German Navy personnel. The cooperation between MTG Marinetechnik GmbH, whose experts are experienced in naval ship design, and the Naval Medical Service ensured that relevant medical aspects were considered within a realistic framework of ship construction.

Keywords: Design Specification (BV), German Navy Standard (DMS), medical facilities, shipboard medical service

Der Marinesanitätsdienst bedankt sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten. Ohne ihre konstruktive und zielorientierte Unterstützung wäre das vorliegende Ergebnis nicht möglich gewesen.

Grundauslegungen

Im zukünftigen DMS wird es drei funktional abgestufte Grundauslegungen A, B und C für militärisch besetzte Überwassereinheiten der Bundeswehr geben.

Die Grundauslegung C ermöglicht Fregatten und anderen hochseetauglichen und autonom weltweit einsetzbaren Einheiten zusätzlich zur notfallmedizinischen Versorgung (Grundauslegung A, z. B. für Landungs- und Kampfboote) und zur truppenärztlichen Versorgung (Grundauslegung B, z. B. für Korvetten und Minenabwehreinheiten) die intensivmedizinische Versorgung, einschließlich einer anschließenden mehrtägigen Intensivpflege sowie die zahnmedizinische Grund- und Notfallversorgung. Darüber hinaus gewährleistet ein vom Schiffslazarett disloziertes Schiffsnotlazarett bei der Grundauslegung C eine redundante notfallmedizinische Versorgung von Verwundeten auch bei Ausfall oder Unzugänglichkeit des Schiffslazaretts im Schadens- oder Trefferfall.

Eine gesonderte Grundauslegung U für Uboote soll die Möglichkeit schaffen, auf kleinstem Raum ein Maximum an sanitätsdienstlichen Möglichkeiten für den autonomen Einsatz zu realisieren.

Abb. 1: Schiffslazarett Grundauslegung B, Musterskizze bis 100 sanitätsdienstlich zu versorgende Personen

Schiffslazarett der Grundauslegungen B und C

Während die Grundauslegungen A und U jeweils nur einen bedarfsweise in einem Raum mit anderer Hauptfunktion, z. B. eine Messe, einzurichtenden Behandlungsplatz mit einem Grundstock an Sanitätsmaterial vorsehen, bieten die Grundauslegungen B und C jeweils ein zweckoptimiertes Schiffslazarett. Die dem Schiffslazarett zugehörigen Sanitätsräume umfassen jeweils einen Behandlungsraum, der auch kleinere Eingriffe ermöglicht, dazu einen Labor- und Aufbereitungsraum sowie mindestens einen Krankenraum mit jeweils einem Krankenbett für je 100 sanitätsdienstlich zu versorgende Personen.

Die Sanitätsräume des Schiffslazaretts werden in beiden Grundauslegungen durch Lasten für Medizinprodukte und Arzneimittel ergänzt.

Bei der Grundauslegung C kommt des Weiteren ein Eingriffsraum mit einer direkt daran angeschlossenen Sterilgutlast für die eingeschiffte Bordfacharztgruppe hinzu. Der Eingriffsraum ermöglicht durch seine räumliche Nähe und ausreichende Tür- und Gangabmessungen einen schonenden und schnellen Patiententransport zum und vom Krankenraum mit rollbarem Patiententransportgerät inklusive handelsüblichen Krankenhausbetten.

Für die umfangreichere Administration erhält die Grundauslegung C einen dem Behandlungsraum vorgeschalteten Vorraum mit der Patientenanmeldung und eine Sanitätsschreibstube.

Abb. 2: Schiffslazarett Grundauslegung C, Musterskizze 101 bis 200 sanitätsdienstlich zu versorgende Personen

Schiffsnotlazarett der Grundauslegung C

Das Schiffsnotlazarett der Grundauslegung C umfasst einen Notbehandlungsraum mit einem angeschlossenen Aufbereitungsraum. Beide Räume sind dafür ausgelegt, außerhalb des Gefechts durch eine eingeschiffte Bordzahnarztgruppe genutzt und bei Gefechtsalarm schnell umgerüstet zu werden. Für die zahnmedizinische Behandlung sind im Notbehandlungsraum unter anderem Stauraum und Ablageflächen in kopfseitiger Verlängerung des zum Stuhl umbaubaren Mehrzweck-OP-Tisches vorgesehen. Der OP-Tisch muss die Möglichkeit bieten, die aktuell in Einführung befindliche Bordzahnstation anzubauen und sie alternativ zu ihrem zugehörigen geräuschintensiven Kompressor über einen schiffsseitigen Druckluftanschluss zu betreiben. Der Aufbereitungsraum ist mit kompakten Geräten und Einrichtungen für die alltägliche Reinigung und Sterilisation von zahnmedizinischem Instrumentarium ausgestattet.

Unterkunftsräume für infektionsverdächtige ­Personen

Für infektionsverdächtige Personen, deren Gesamtzustand keine stationäre Aufnahme im Schiffslazarett erforderlich macht, müssen zukünftig Besatzungsunterkünfte mit mindestens 15 Prozent der vorhandenen Kojenplätze zusammen mit ihren zugehörigen Sanitärräumen so angeordnet und ausgelegt werden, dass eine temporäre Absonderung von der Restbesatzung möglich ist.

Lagerung von Sanitätsmaterial

Der Mangel an Stauraum für Medizinprodukte, Arzneimittel, Sterilgut und anderes Sanitätsmaterial und die jeweils zugehörigen Packgefäße ist eine zentrale negative Erfahrung im Marinesanitätsdienst an Bord von fahrenden Schiffen und Booten der Bundeswehr. Aus diesem Grund wurde gegenüber der gültigen BV, Heft 1850 in allen Grundauslegungen der vorzusehende Stauraum in den Sanitätsräumen, auf den Verband- und Behandlungsplätzen sowie in den zum Schiffslazarett der Grundauslegungen B und C gehörigen Sanitätsmateriallasten deutlich erhöht bzw. konkretisiert.

Die geforderten Regale und Stausysteme für Medizinprodukte sollen sowohl für die in der Bundeswehr vielfach eingesetzten San-Verpackungskästen als auch für nicht genormte Transportverpackungen geeignet sein. Arzneimittel sollen übersichtlich innerhalb von verschließbaren Schränken in entnehmbaren Auszugskörben gelagert werden. Die verwendungsnah platzierten staubdichten Schränke für chirurgisches Sterilgut müssen sowohl Behälter mit steril verpacktem Einmalinstrumentarium als auch marktgängige Sterilisierbehälter für an Bord aufzubereitendes Sterilgut aufnehmen können. Auch Details, wie Staumöbel für die persönliche Bekleidung und Schutzausrüstung des Bordsanitätspersonals werden im DMS-Teil 1850 bedacht.

Die Grundauslegungen B und C sehen für den Fall des Verlusts oder der Unzugänglichkeit des Schiffslazaretts im Schadens- oder Trefferfall eine ergänzende, vom Schiffslazarett weit entfernt angeordnete Sanitätsmateriallast für einen ausreichenden Notvorrat an Sanitätsmaterial vor. Diese ist bei der Grundauslegung C ein integraler Bestandteil des Schiffsnotlazaretts, während sie bei der Grundauslegung B einem vom Schiffslazarett dislozierten Verbandplatz zugeordnet ist.

Zusatzelemente

Neben den Verbandsplätzen berücksichtigt der DMS-Teil 1850 noch weitere sogenannte Zusatzelemente, darunter die an Bord zu verteilenden Erste-Hilfe-Ausrüstungen für die Selbst- und Kameradenhilfe, die mobilen Ausrüstungssätze für die Helfer im Sanitätsdienst („Ersthelfer Bravo“) sowie lokale Plätze für die Erstbehandlung mit mobilem Gerät, z. B. im schiffsseitigen Zugangsbereich von Bereitschaftsbooten und von direkt vom Schiff aus einsetzbaren Systemen zur Personenbergung bzw. -rettung aus dem Wasser.

Hinzu kommen jeweils grundauslegungsspezifische Regelungen für die Erzeugung, Lagerung und Verteilung von medizinischem Sauerstoff sowie spezifische und allgemeine Regelungen für den schiffsinternen Patiententransport, den Patiententransfer in See und im Hafen, die Patientenverpflegung, die hygienegerechte Handhabung von verschmutztem Speisegeschirr, Schmutzwäsche und Abfällen aus Sanitätsräumen sowie die nicht auszuschließende bedarfsweise Handhabung und Aufbewahrung von Toten.

Weitere entwurfsspezifische Zusatzelemente sind Mittel für die normobare und hyperbare Sauerstoffbehandlung (u. a. Taucherdruckkammer) sowie die auf ABC-geschützten Einheiten der Bundeswehr erforderlichen Vorkehrungen zum medizinischen ABC-Schutz.

Ähnliche Herausforderungen gelten auch für die Einbootung und platzintensive Unterbringung von Liegend-Patientinnen und -Patienten in Überlebensfahrzeugen im Fall einer Havarie oder der Evakuierung der Einheit. Auch dieses Thema wird im DMS-Teil 1850 adressiert.

Abb. 3: Notbehandlungsraum Grundauslegung C, Musterskizze

Stücklisten und Musterskizzen

Bei der Erarbeitung der im DMS-Teil 1850 enthaltenen Geräte- und Möbelstücklisten sowie den skizzierten Musterlösungen der Grundauslegungen B und C wurde große Sorgfalt daraufgelegt, sowohl aus medizinischer Sicht zweckmäßige als auch funktional und ergonomisch durchdachte Lösungen vorzusehen, die sich technisch an Bord schwimmender Einheiten umsetzen und unter den Bedingungen des nautischen Bordbetriebs einsetzen lassen. Beispielsweise sehen die in Eingriffs-, Behandlungs- und Notbehandlungsräumen einheitlich geforderten Mehrzweck-OP-Tische jeweils ausreichende Arbeits- und Behandlungsfreiräume zu allen Seiten vor. Gleichzeitig sind die OP-Tische so in den Räumen anzuordnen, dass mindestens eine grobe Trennung von reinen und unreinen Raumbereichen möglich ist und an den Raumwänden gehalterte und angeschlossene Beatmungs- und andere Medizingeräte sowohl bei Eingriffen an der unteren wie auch an der oberen Körperhälfte über möglichst kurze Distanzen zum OP-Tisch geführt werden können.

Neben der sanitätsdienstlichen Praxistauglichkeit berücksichtigen die im DMS-Teil 1850 skizzierten Musterlösungen der Grundauslegungen B und C aber auch schiffstypische Notwendigkeiten und Gegebenheiten wie beispielsweise Treppenschächte, Klimageräte, E-Verteiler, Fluchtwege sowie Decksstützen, Wandversteifungen und andere unvermeidbare strukturelle Bauteile. Die in den Musterskizzen dargestellte Trennung der innerhalb einer wasserdichten Abteilung an Steuerbord- und Backbordseite auf demselben Deck angeordneten Sanitätsräume und Sanitätsmateriallasten durch einen zentralen, öffentlichen Mittellängsgang ist aus Sicht des Sanitätsdienstes nicht optimal, entspricht aber der gängigen Entwurfspraxis für deutsche Kampfeinheiten.

Im vollem Bewusstsein, dass es sich bei den Musterlösungen im DMS-Teil 1850 trotz aller berücksichtigten Details nur um eine generische Lösung handeln kann und jeder konkrete Schiffsentwurf andere räumliche Voraussetzungen (z. B. Abteilungsabmessungen) bietet, wurden die Vorgaben so formuliert, dass unumstößliche medizinische Mindestanforderungen gewahrt werden und dem Auftragnehmer gleichzeitig technische Freiräume zur Adaption und zur Anpassung verbleiben.

MIT-Netz

Zum ersten Mal wird ein schiffsklassenübergreifend standardisierter generischer Forderungskatalog für ein medizinisches IT-Netzwerk (MIT-Netz) bereitgestellt. Dieses MIT-Netz ist die Grundlage für eine wirksame digitale Arbeitsablaufunterstützung des Bordsanitätsdienstes in der Heimat und im weltweiten autarken Einsatz. Es vereint die Anforderungen aus dem marinespezifischen Seebetrieb mit den Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung. In die kommenden Fortschreibungen des DMS Teil 1850 werden weiterhin die Erkenntnisse aus den laufenden Rüstungsprojekten für medizinische IT-Ausstattungen an Bord einfließen. Umgekehrt werden ­kommende Realisierungen und in den Instandsetzungsphasen der Bestandseinheiten vorzunehmende Ertüchtigungen auf projektspezifischen Detaillierungen des DMS basieren.

Das MIT-Netz umfasst Netzwerkkomponenten, zentrale Rechenzentrumskomponenten, Arbeitsplatzrechner (mobil und stationär), Mobilgeräte, Medizinprodukte (z. B. Patientenmonitor, EKG, Laborgerät, Beatmungsgerät, Röntgengeräte), medizinische Fachanwendungen (z. B. Medizinisches Informationssystem (MIS), Arzneimitteldatenbank, Arzneimitteltherapiesicherheitssoftware, Picture Archiving and Communication System (PACS)) und Bürokommunikation (z. B. E-Mail, Office, Bildbearbeitung, Kalender, Chat). Dabei sind neben den sanitätseinrichtungsinternen auch sanitätseinrichtungsübergreifende Arbeitsabläufe, z. B. mit Bundeswehrkrankenhäusern, vorgesehen. Die einrichtungsübergreifenden Abläufe verbinden z. B. das MIS an Bord mit dem MIS im Geschwadersanitätsbereich bzw. für Konsile das MIS an Bord mit dem Klinikinformationssystem im Krankenhaus oder das PACS an Bord für die Befundung mit dem PACS in der Klinik. Ergänzt wird die strukturierte Zusammenarbeit mit telemedizinischen Funktionen für gleichzeitige oder versetzte Kommunikation u. a. mit Text-Chat oder Audio- und Video-Konferenz.

Im Gegensatz zur Situation der Bundeswehrkrankenhäuser ist, während die Einheiten in See stehen, keine kurzfristige Unterstützung durch Medizinproduktehersteller oder andere zivile Dienstleister für medizinische IT-Systeme vor Ort möglich. Aus Gründen der militärischen Sicherheit ist auch die Fernwartung auf die marineinterne Einrichtung für Support von medizinischer IT beschränkt. Die Fernwartung aus der Marine soll, zusammen mit einer maximalen Automatisierung, den durchgehenden Betrieb an Bord unterstützen und das Bordkommando so weit wie möglich in den Betriebsaufgaben entlasten.

Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei der Neufassung der alten Bauvorschrift in Form des DMS-Teil 1850 die Chance genutzt wurde, eine Grundlage zu schaffen, um neu zulaufende schwimmende Einheiten mit Sanitätseinrichtungen auszustatten, die den zukünftigen Anforderungen der Einsätze der Deutschen Marine gerecht werden können.

Manuskriptdaten

Zitierweise

Schröter M: Das Schiffslazarett der Zukunft. WMM 2022; 66(9-10): 347-351.

Für die Verfasser

Oberstabsarzt Marika Schröter

Marinekommando

Marinesanitätsdienst

Referat Planung/Konzeption

Kopernikusstraße 1 ,18057 Rostock

E-Mail: marikaschroeter@bundeswehr.org

Manuscript Data

Citation

Schröter M: The Sickbay of the Future. WMM 2022; 66(9-10): 347-351.

For the Authors

Lieutenant Commander (Navy MC)  Marika Schröter

Navy Command

Navy Medical Service

Department Planning and Concepts

Kopernikusstraße 1 D-8057 Rostock

E-Mail: marikaschroeter@bundeswehr.org

 
 
Zeitschriften
Wehrmedizinische Monatsschrift – Impressum/Datenschutz

Redaktion: Generalarzt a. D. Prof. Dr. med. Horst Peter Becker, MBA, Scharnhorststr. 4b, D-10115 Berlin, Mobil +49 171 215 0901, E-Mail: hpbecker@beta-publishing.com 

Herausgeber: Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Auftrag des Inspekteurs/der Inspekteurin des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Von-Kuhl-Straße 50, 56070 Koblenz, Telefon: +49 261 896 13210, E-Mail: pizsanitaetsdienst@bundeswehr.org

Wissenschaftliche Beratung: Die Begutachtung von Original- und Übersichtsarbeiten sowie Kasuistiken im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens erfolgt durch in dem Fachgebiet des jeweiligen Beitrags wissenschaftlich ausgewiesene Expertinnen und/oder Experten, die – dem Einzelfall entsprechend – in Abstimmung zwischen Redaktion und Herausgeber ausgewählt und beauftragt werden.

Verlag: Beta Verlag & Marketinggesellschaft mbH, Carl-Zeiss-Str. 5, 53340 Meckenheim, Telefon +49 2225 8889–0, E-Mail: info@cpm-verlag.de; Geschäftsleitung: Tobias Ehlke; Objektleitung: Peter Geschwill; Produktionsleitung: Thorsten Menzel.

Druckversion: Druckvorstufe: PIC Crossmedia GmbH, Hitdorfer Straße 10, 40764 Langenfeld, E-Mail: info@pic-crossmedia.de; Druck: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Zentraldruckerei Köln/Bonn.

Online-Version (E-Paper): Erstellung mit PIC MediaServer, PIC Crossmedia GmbH, Langenfeld; E-Paper und Autorenhinweise sind unter www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de und www.wehrmed.de aufrufbar.

Rechtliche Hinweise: Die Zeitschrift (Druckversion und E-Paper) und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind in allen Publikationsformen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Dieses gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle namentlich gezeichneten Beiträge – soweit sie nicht ausdrücklich mit einem * gekennzeichnet sind – geben die persönlichen Ansichten der Verfasserin, des Verfassers oder der Verfasser wieder. Sie entsprechen nicht unbedingt den Auffassungen der Redaktion oder des Herausgebers. Manuskriptsendungen an die Redaktion erbeten. Erscheinungsweise mindestens achtmal im Jahr.
Für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V. ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sanitätsoffiziere der Bundeswehr, die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V. sind, erhalten die „Wehrmedizinische Monatsschrift“ über ihre Dienststellen.

Datenschutz: Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Beta Verlag & Marketing GmbH, abrufbar unter https://www.beta-publishing.com/datenschutz.