Wehrmedizinische Monatsschrift

  • Archiv
  • Kontakt
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnis
Links
Rechts
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Neurochirurgie
Kranio-spinale Notfalleingriffe bei NATO-Kräften während des ISAF- und RS-Einsatzes im Einsatzlazarett Mazar-e Sharif von Juli 2007 bis Juni 2021














Zahnmedizin
Kann die ungeschützte Stirnhaut nach zahnärztlicher aerosol- und tröpfchenproduzierender Behandlung eine potenzielle Infektionsquelle sein?





Rehabilitationsmedizin
REHA KOMPAKT – Entwicklung eines Rehabilitations-Kurzprogramms für regionale Sanitätseinrichtungen





HNO-Heilkunde
Transgender – der Sanitätsdienst vor neuen Aufgaben


Präventivmedizin
Fitness- und Aktivitätsvergleich von Sanitätspersonal im ­Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (Kurzfassung)

Preventive Medicine
Fitness and Activity Levels of German Military Personnel at the Bundeswehr Hospital Hamburg





Medizinischer B-Schutz
TBE serodiagnosis in sentinel dogs – improving TBE surveillance in risk areas and health care for service dogs (Poster abstract)
Medizinischer B-Schutz
17.​ Medical Biodefense Conference 2021 im hybriden Format

















Wehrpharmazie
COVID-19-Impfstoffdistribution



Internationale Zusammenarbeit
Sicher üben unter Pandemie-Bedingungen (COVID-19):​ „Alligator Sword 2021“


Aus dem Sanitätsdienst
Oberfeldarzt Dr.​ Hans-Joachim Riesner hält seine unfallchirurgische Antrittsvorlesung an der Universität Ulm
Aus dem Sanitätsdienst
Kopf-Hals-Tumorzentrum am Bundeswehrkrankenhaus Ulm von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifiziert
Aus der Redaktion
E-Paper-Version der „WMM“ im neuen Layout
Buchvorstellung
Tropenmedizin
Mitteilungen der DGWMP E.​ V.​
Geburtstage Mai 2022
Internationale Zusammenarbeit PDF

Sicher üben unter Pandemie-Bedingungen (COVID-19):
„Alligator Sword 2021“

Gemeinsames Handeln, Entschlossenheit und Disziplin als Schlüssel zum Erfolg

Niels Alexander von Rosenstiela

a I. Deutsch-Niederländisches Korps – Korpsarzt, Münster

Zusammenfassung

Die Übung „Alligator Sword 2021“ mit mehr als 1 200 Übungsteilnehmenden aus insgesamt 14 Nationen hat gezeigt, dass ein Übungsvorhaben mit internationaler Beteiligung unter strikter Einhaltung der 2G-Plus- und AHA+L Regeln im Rahmen eines spezifischen Infektionsschutz- und Hygienekonzepts auch unter COVID-19-Pandemiebedingungen sicher durchgeführt werden kann. Damit ist ein zukunftsfähiges Modell im Sinne einer „Best Practice“ zur risiko-adaptierten Durchführung von militärischen Übungen in der Corona-Krise vorhanden.

Schlüsselwörter: COVID-19, Pandemie, militärische Übungen, Infektionsschutz, Hygienekonzept, internationale Zusammenarbeit

Keywords: COVID-19, military exercises, infection prevention, hygienic concept, international cooperation

Einleitung

Um einer Verbreitung von SARS-CoV-2 (severe acute respiratory coronavirus type 2) innerhalb der Streitkräfte und von dort ggf. in die Bevölkerung hinein entgegenzuwirken, wurden seit Anfang 2020 zahlreiche fest eingeplante Ausbildungs- und Übungsvorhaben sowie Übungsbeteiligungen auf ein Mindestmaß reduziert.

Für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, insbesondere die angemessene Vorbereitung von Soldatinnen und Soldaten auf Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen, sind Ausbildungen und Übungen jedoch unerlässlich. Denn Handlungssicherheit dient letztlich dem Schutz des militärischen Personals im Einsatz.

Durch gezielte Infektionsschutzmaßnahmen (wie insbesondere Impfungen gegen COVID-19) sowie Infektionsschutz- und Hygienekonzepte der Truppe ist es der Bundeswehr mittlerweile möglich, eine risikominimierte Durchführung auch größerer Übungsvorhaben zu gewährleisten. Dies soll im Folgenden am Beispiel der Übung dargestellt werden, die unter der expliziten Maßgabe der „2G-Plus-Regel“ sowie einem spezifischen Infektionsschutz- und Hygienekonzepts durchgeführt wurde.

„Alligator Sword 2021“ fand im November 2021 mit mehr als 1 200 Teilnehmenden aus 14 Nationen am Gefechtssimulationszentrum des Heeres in Wildflecken sowie mit kleineren Kontingenten an den Standorten Bardufoss (Norwegen), Székesfehérvár (Ungarn) und Veitshöchheim statt. Dabei beübte das I. Deutsch-Niederländische Korps in seiner Rolle als „Professional Training Platform“ die 10. Panzerdivision in einem Artikel 5-Szenario. Zusätzliche Teilnehmende waren die „Brigade Nord“ aus Norwegen und die „Multinational Division Centre“ aus Ungarn.

Maßnahmen der Infektionsprävention

2G-Plus-Regel

Im Hinblick auf die aktuelle pandemische bzw. epidemiologische Situation sowie der Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten aus anderen Nationen – und damit gegebenenfalls aus COVID-19-Hochrisikogebieten – wurde die Übung „Alligator Sword 2021“ unter strikter und konsequenter Einhaltung der 2G-Plus-Regel durchgeführt. Das bedeutete, dass nur gesunde und vollständig geimpfte oder genesene Personen an der Übung teilnehmen konnten. Eine weitere Voraussetzung zur Übungsteilnahme war ein tagesaktuell negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests, der als fachdienstlich beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wurde. Bei einem positiven Testergebnis erfolgte die weitere Abklärung (wie beispielsweise ein entsprechender PCR-Test) über die zuständige Sanitätseinrichtung vor Ort.

Abb. 1: Kontrolle des Immunisierungsstatus („2G“) vor Übungsbeginn

Abb. 2: Instruktion zur Selbstdurchführung von Corona-Antigen-Selbsttests

Infektionsschutz- und Hygienekonzept

Sowohl die 2G-Plus-Regel als auch das spezifische Infektionsschutz- und Hygienekonzept für „Alligator Sword 2021“ waren die Grundlage, die das gemeinsame Üben der oben genannten Verbände unter Pandemiebedingungen (COVID-19) ermöglichte. Die detaillierten Handlungsempfehlungen bezogen sich dabei insbesondere auf

  • Übungsteilnehmende (und deren Gesundheits- und Impfstatus),
  • Besucherregelung,
  • Kontaktdatenerfassung,
  • Testung,
  • Maßnahmen und Vorgehen bei positivem Antigen-Schnelltest,
  • Maßnahmen und Vorgehen beim Auftreten von Krankheitssymptomen/-zeichen,
  • die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln,
  • Tragen von partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP2, KN95 oder N95),
  • Trennwände,
  • Lüften und
  • Verhalten in Innenräumen und im Freien.

Abb. 3: Tägliche Corona-Antigen-Selbsttests während der Übung

Abb. 4: Während der Übung galt, wie hier beim Lagevortrag, außer für den jeweiligen Vortragenden Maskenpflicht (Lagekarte wurde verpixelt).

Die einzelnen Handlungsempfehlungen basierten dabei auf aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen sowie den relevanten gesetzlichen bzw. rechtlichen und fachlichen Vorgaben in der jeweils zum Übungszeitpunkt gültigen Fassung. So waren im Hinblick auf das Infektionsgeschehen aus Gründen der Fürsorge (Soldatengesetz § 10 Abs. 3, § 31) sowie im Rahmen der Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Infektions- und Arbeitsschutzaufgaben Maßnahmen zum Schutz der Übungsteilnehmenden an den Standorten Wildflecken und Veitshöchheim zu treffen. Darüber hinaus galt es, der Fachlichen Leitlinie zum Gesundheits- und Infektionsschutz im Rahmen der SARS-CoV-2 Pandemie in der Bundeswehr Rechnung zu tragen. Schließlich mussten aufgrund der internationalen Beteiligung an der Übung die Regelungen der Corona-Einreiseverordnung des Bundes sowie der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Bayern berücksichtigt werden.

Die oben genannten, während der Übung geltenden Regeln, wurden rechtzeitig im Vorfeld der Übung durch den Verfasser mit der zuständigen Überwachungsstelle für Öffentlich-Rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw – Kurzform: ÜbwSt) Süd abgestimmt. Diese wurden durch den Kommandierenden General des I. Deutsch-Niederländischen Korps erlassen und anschließend mit den an der Übung teilnehmenden Verbänden transparent und überzeugend kommuniziert.

Erfahrungen und Bewertung

Aus den bei „Alligator Sword 2021“ gewonnenen Erkenntnissen lässt sich die Effizienz der oben genannten Maßnahmen zum Infektionsschutz primär numerisch daran festmachen, dass kein COVID-19-Fall unter den Übungsteilnehmenden zu verzeichnen war. Zudem wurde seitens der Truppe attestiert, dass sämtliche Maßnahmen sehr gut praktisch umzusetzen waren und dies auch mit hoher Professionalität und (Selbst-)Disziplin – nicht zuletzt bei der fachlichen Dienstaufsicht durch den Generalarzt des Heeres als auch der ÜbwSt Süd – in beeindruckender Weise unter Beweis gestellt wurde.

Disziplin – Selbstdisziplin

Die gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse unterstreichen, dass Disziplin zur „Seele“ der Streitkräfte gehört und ein herausragend wichtiger Erfolgsfaktor ist. Disziplin bedeutet Organisation, Konsequenz und eine klare Aufteilung von Pflichten. Disziplin, also das Anpassen des eigenen Verhaltens an Regeln, gelingt dabei nur durch Anstrengung, was Anstrengungsbereitschaft, also Selbstdisziplin, voraussetzt. Diese setzt zwingend voraus, dass die Soldatinnen und Soldaten einen Sinn in ihren Aktivitäten erkennen und sehen, dass ihre Anstrengungen Früchte tragen und sich auf die Zukunft auswirken. Denn so entsteht ein Gefühl der Selbstwirksamkeit, und die innere Gewissheit, dass Ereignisse selbst beeinflusst werden können.

Vertrauen

Die Übung machte auch die fundamentale Bedeutung einer soliden Vertrauensbasis zwischen Vorgesetzten und Soldatinnen und Soldaten deutlich. So hat das Vorleben von Selbstdisziplin durch Vorgesetze ihre Soldatinnen und Soldaten motiviert, dieses Verhalten zu übernehmen und – auch unter genannten Bedingungen und Corona-Regeln – ihr Bestes zu geben. Die Selbstdisziplin wurde zudem dadurch gefördert, dass Vorgesetzte ihren Soldatinnen und Soldaten etwas zutrauten und sie so ihre Fähigkeiten und Kompetenzen ausbilden und wahrnehmen konnten. Schließlich war Selbstdisziplin in den „Flow“-Momenten zu erkennen, in denen Soldatinnen und Soldaten sich voll und ganz einer Aufgabe widmen und sehr engagiert sowie autonom arbeiten. Die Glücksgefühle und die Motivation, die durch den „Flow“ ausgelöst werden, erhöhten damit das Durchhaltevermögen für die Aufgabe, den Übungserfolg insgesamt und schließlich auch das Selbstwertgefühl der an der Übung Teilnehmenden.

Differente nationale Regelungen

Im Rahmen der Planung und Vorbereitung der Übung „Alligator Sword 2021“ wurde auch deutlich, dass die Impfempfehlungen, die in nationaler Verantwortung liegen, teilweise erheblich voneinander differieren. Die Unterschiede beziehen sich dabei nicht nur auf die Duldungspflicht einer Corona-Schutzimpfung für Soldatinnen und Soldaten, sondern betreffen auch die verwendeten Corona-Impfstoffe, die Empfehlungen zur Grundimmunisierung sowie zu Optimierungs- und Auffrischungs-/Booster-Impfungen. So mussten beispielsweise aus Ungarn vorgesehene Übungsteilnehmende der „Multinational Division Centre“, die in ihrem Heimatland mit dem dort üblicherweise verwendeten Impfstoff „Sputnik V“ geimpft worden waren, eine neuerliche Grundimmunisierung mit einem der in der EU zugelassenen Impfstoff absolvieren, damit sie entsprechend ohne weitere Auflagen nach Deutschland einreisen und an der Übung teilnehmen konnten.

Bewährung von Regelungen

Der bei Übungsbeginn durchführte Antigen-Schnelltest zeigte bei zwei ungarischen Soldaten im Rahmen des „In-Processings“ ein positives Testergebnis, sodass die in diesem Falle vorgesehenen zu ergreifenden Maßnahmen sofort bei Übungsbeginn einem Praxistest unterworfen wurden. Diese sahen die unmittelbare weitere Diagnostik und Behandlung im Sanitätsversorgungszentrum Wildflecken sowie eine daran anschließende Isolierung in einem extra dafür vorgesehenen und ausgestatteten Quarantäne-Gebäude in der Rhön-Kaserne vor. Glücklicherweise nahm der Krankheitsverlauf der beiden Kameraden, bei denen die Diagnose COVID-19 durch einen entsprechenden PCR-Test bestätigt wurde, einen milden Verlauf. Sie konnten nach einigen Tagen der Isolierung in gutem Allgemeinzustand vom Militärflughafen Wunstorf nach Ungarn repatriiert werden.

In der Gesamtschau der gewonnenen Erkenntnisse zeigte sich daher, dass im Hinblick auf das Ziel einer ­größtmöglichen Risikominimierung die Implementierung und konsequente Einhaltung der 2G-Plus-Regel sowie das strikte Befolgen der bekannten Infektionsschutz- und Hygieneregeln, wie insbesondere der „AHA+L“- Regeln:

  • Abstand halten,
  • Hygiene bzgl. Niesen, Husten und Hände beachten,
  • Alltag mit FFP2/KN 95/N95-Maske und
  • Lüften

sowie der weiteren im Infektionsschutz- und Hygienekonzept beschriebenen Maßnahmen den höchstmöglichen Zielerreichungsgrad erreichen konnte.

Fazit

Nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie gelten in der Bundeswehr krisenbezogene Modelle zur Durchführung von Ausbildung und Übungen. Dabei steht die 2G-Plus-Regel im Mittelpunkt. Sie wird ergänzt durch spezifische Infektionsschutz- und Hygienekonzepte, die die bekannten „AHA+L“-Regeln umfassen. Die bei der internationalen Übung „Alligator Sword 2021“ gewonnenen Erkenntnisse zeigen eindrucksvoll, dass mit dem oben genannten Modell ein effektives und effizientes sowie zukunftsfähiges Regelwerk im Sinne einer „Best Practice“ zur risiko-adaptierten Durchführung von Übungen unter Pandemiebedingungen (COVID-19) vorhanden ist.

Nicht zuletzt muss in der Bewertung auch herausgestellt werden, dass die ausgezeichnete Unterstützung durch den Generalarzt des Heeres und die ÜbwSt Süd maßgeblich zum Gelingen dieser internationalen Großübung beitrug.

Das Gesamtergebnis von „Alligator Sword 2021“ ist vor dem Hintergrund der lang anhaltenden Pandemie und der damit einhergehenden Unsicherheit eine gute Nachricht, denn gerade jetzt brauchen wir Zuversicht, Verbundenheit und den Fokus auf Erfolge. Halten wir es deswegen mit Abraham Lincoln, dem 16. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, der einmal sagte:

„Denke immer daran: Deine eigene Entschlossenheit, erfolgreich zu sein, ist wichtiger als alles andere.“

Manuskriptdaten

Zitierweise

von Rosenstiel N: Sicher üben unter Pandemie-Bedingungen ­(COVID-19): „Alligator Sword 2021“. WMM 2022; 66(4): 148-151.

Verfasser

Oberstarzt Dr. Niels von Rosenstiel

I. Deutsch-Niederländisches Corps

ACOS GMed

Schlossplatz 15, 48143 Münster

E-Mail: nielsvonrosenstiel@bundeswehr.org

 

Zeitschriften
Wehrmedizinische Monatsschrift – Impressum/Datenschutz

Redaktion: Generalarzt a. D. Prof. Dr. med. Horst Peter Becker, MBA, Scharnhorststr. 4b, D-10115 Berlin, Mobil +49 171 215 0901, E-Mail: hpbecker@beta-publishing.com 

Herausgeber: Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Auftrag des Inspekteurs/der Inspekteurin des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Von-Kuhl-Straße 50, 56070 Koblenz, Telefon: +49 261 896 13210, E-Mail: pizsanitaetsdienst@bundeswehr.org

Wissenschaftliche Beratung: Die Begutachtung von Original- und Übersichtsarbeiten sowie Kasuistiken im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens erfolgt durch in dem Fachgebiet des jeweiligen Beitrags wissenschaftlich ausgewiesene Expertinnen und/oder Experten, die – dem Einzelfall entsprechend – in Abstimmung zwischen Redaktion und Herausgeber ausgewählt und beauftragt werden.

Verlag: Beta Verlag & Marketinggesellschaft mbH, Carl-Zeiss-Str. 5, 53340 Meckenheim, Telefon +49 2225 8889–0, E-Mail: info@cpm-verlag.de; Geschäftsleitung: Tobias Ehlke; Objektleitung: Peter Geschwill; Produktionsleitung: Thorsten Menzel.

Druckversion: Druckvorstufe: PIC Crossmedia GmbH, Hitdorfer Straße 10, 40764 Langenfeld, E-Mail: info@pic-crossmedia.de; Druck: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Zentraldruckerei Köln/Bonn.

Online-Version (E-Paper): Erstellung mit PIC MediaServer, PIC Crossmedia GmbH, Langenfeld; E-Paper und Autorenhinweise sind unter www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de und www.wehrmed.de aufrufbar.

Rechtliche Hinweise: Die Zeitschrift (Druckversion und E-Paper) und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind in allen Publikationsformen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Dieses gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle namentlich gezeichneten Beiträge – soweit sie nicht ausdrücklich mit einem * gekennzeichnet sind – geben die persönlichen Ansichten der Verfasserin, des Verfassers oder der Verfasser wieder. Sie entsprechen nicht unbedingt den Auffassungen der Redaktion oder des Herausgebers. Manuskriptsendungen an die Redaktion erbeten. Erscheinungsweise mindestens achtmal im Jahr.
Für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V. ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sanitätsoffiziere der Bundeswehr, die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V. sind, erhalten die „Wehrmedizinische Monatsschrift“ über ihre Dienststellen.

Datenschutz: Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Beta Verlag & Marketing GmbH, abrufbar unter https://www.beta-publishing.com/datenschutz.