Ethische Stellungnahme zur Duldungspflicht
für Impfungen bei Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Ethical Statement on the Obligation to Tolerate Vaccinations among Bundeswehr Soldiers
Ralf Vollmutha, Dirk Fischerb
a Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Potsdam, Abteilung Forschung – Beauftragter des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr für Geschichte, Theorie und Ethik der Wehrmedizin
b Sanitätsakademie der Bundeswehr München – Institut für Wehrmedizinische Ethik der Bundeswehr
Zusammenfassung
In der vorliegenden ethischen Stellungnahme wird die Duldungspflicht für Impfungen bei Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unter Anwendung der sogenannten Prinzipienethik nach Tom L. Beauchamp und James F. Childress betrachtet. Bei dieser Ethikkonzeption werden die vier Prinzipien Patientenautonomie, Non-Malefizienz (Nichtschadensprinzip), Benefizienz (Wohltunsprinzip) und Gerechtigkeit bewertet und gegeneinander abgewogen.
Schlüsselwörter: Corona, Infektionskrankheiten, Impfung, Duldungspflicht, Prinzipienethik nach Beauchamp und Childress
Summary
In this ethical opinion, the obligation to tolerate vaccinations for soldiers in the Bundeswehr is analyzed using the so-called Principles of Biomedical Ethics according to Tom L. Beauchamp and James F. Childress. In this ethical concept, the four principles of patient autonomy, non-maleficence, beneficence, and justice are evaluated and weighed against each other.
Keywords: Corona; infectious diseases; vaccination; duty to tolerate; Principles of Biomedical Ethics according to Beauchamp and Childress
Einleitung und Methode
Im Folgenden wird seitens des Beauftragten des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr für Geschichte, Theorie und Ethik der Wehrmedizin am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam sowie des Leiters des Instituts für Wehrmedizinische Ethik der Bundeswehr an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München eine ethische Bewertung hinsichtlich der Duldungspflicht von Impfungen bei Soldatinnen und Soldaten vorgenommen.
Dies erfolgt anhand der sogenannten Prinzipienethik nach Tom L. Beauchamp und James F. Childress, indem die vier Prinzipien Patientenautonomie, Non-Malefizienz (Nichtschadensprinzip), Benefizienz (Wohltunsprinzip) und Gerechtigkeit bewertet und gegeneinander abgewogen werden. Diese methodische Möglichkeit der medizinethischen Problemlösung ist weit verbreitet und auf breiter Basis anerkannt [2][9].
Bei den vier Axiomen handelt es sich um sogenannte Prinzipien mittlerer Reichweite, die eine gute Orientierung bieten und unabhängig von weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen oder Zugehörigkeiten als allgemein gültige ethisch-moralische Eckpunkte angesehen werden können [1].
Während die Prinzipien Patientenautonomie, Non-Malefizienz und Benefizienz ausschließlich auf die einzelne Patientin und den einzelnen Patienten fokussieren, greift das Prinzip Gerechtigkeit weiter und bezieht sich auch auf andere betroffene Personen oder Personengruppen, wie etwa die Ärzteschaft, die Familie, das berufliche Umfeld oder die Solidargemeinschaft [8].
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass es für ethische Dilemmasituationen in den allermeisten Fällen keine allgemeinverbindliche Lösung gibt, sondern differierende Bewertungen und Handlungen resultieren können. Dies ist auch bei gleichgerichtetem Vorgehen – wie bei der Anwendung der Prinzipienethik – abhängig von der persönlichen Gewichtung und Abwägung der einzelnen Faktoren und Prinzipien [5].
Im Zuge dieser ethischen Stellungnahme wird bewusst nicht auf einzelne Impfungen abgehoben, sondern versucht, die Thematik allgemeingültig zu bewerten. Dies ist vor allem auch darin begründet, dass eine aus aktuellem Anlass gegebene Fokussierung auf die Corona-Impfung emotional aufgeladen sowie teils ideologisch überfrachtet ist und die medizinethischen Parameter für die Duldungspflicht für Impfungen im Grundsatz bei allen Arten von Impfungen anzuwenden sind.
Ethische Bewertung der Duldungspflicht für Impfungen gemäß den vier Prinzipien nach Beauchamp und Childress
Patientenautonomie
Ein hohes Gut in der medizinischen Versorgung ist zweifellos der Respekt vor der Patientenautonomie resp. dem Recht der Patientinnen und Patienten, im Hinblick auf den eigenen Körper medizinische Behandlungen und Maßnahmen auf der Grundlage einer fachgerechten Aufklärung selbstbestimmt zu entscheiden (Informed Consent). Dieses Selbstbestimmungsrecht korreliert auch mit verschiedenen Grund- und Menschenrechten und ist entsprechend hoch zu bewerten [4][7].
Im Fall einer Duldungspflicht für bestimmte Maßnahmen bei Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, wie es bei Impfungen der Fall ist, wird die Patientenautonomie, dieses Selbstbestimmungsrecht bzw. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Person, zwar in Teilen aufgehoben oder zumindest stark eingeschränkt. Dies geschieht jedoch auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung des Soldatengesetzes [6], und es ist zu argumentieren, dass Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 freiwillig und auf vertraglicher Basis ihren Dienst in den Streitkräften aufnehmen und somit auch die damit verbundenen Einschränkungen in verschiedenen Rechten und Verpflichtungen – wie beispielsweise durch die Kasernierung oder auch die Duldungspflicht von Impfungen – akzeptieren. Im Gegenzug stellen Soldatinnen und Soldaten gerade aus diesem Grund eine besonders vulnerable Patientengruppe dar, was eine entsprechende Berücksichtigung in einem besonders hohen Maß an Sorgfalt, Fürsorge und Beachtung (medizin-)ethischer und rechtlicher Normen seitens des Dienstherrn beziehungsweise der Institutionen und Protagonisten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zu finden hat [11].
Non-Malefizienz (Nichtschadensprinzip)
Das Nichtschadensprinzip, das in der Prinzipienethik von großer Bedeutung ist, hat seit jeher in der medizinethischen Betrachtung einen sehr hohen Stellenwert, was beispielsweise auch im Hippokratischen Eid und im Genfer Gelöbnis seinen Niederschlag findet [10][12]. In Bezug auf die Duldungspflicht von Impfungen ist darauf abzuheben, ob mit einer Impfung die Gefahr von (dauerhaften) gesundheitlichen Schädigungen einhergeht und welcher Natur diese gesundheitlichen Schäden sind [4].
Realistischerweise kann jedoch die Gefahr von Schädigungen nicht absolut gesetzt werden, da praktisch jede medizinische Behandlung, Medikamentengabe oder ähnliches mit der Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung behaftet ist. Entscheidend ist vielmehr,
- wie hoch die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Schädigungen ist,
- wie ernsthaft und/oder nachhaltig diese Schädigungen sein können und
- welcher Nutzen andererseits durch die Impfung für die zu impfende Person dem gegenübersteht.
Das heißt, aus ethischer Sicht ist ein geringes Risiko einer Schädigung hinnehmbar, wenn durch die Impfung ein viel größeres Gesundheitsrisiko durch die (mit der Impfung zu verhindernde oder abzuschwächende) Krankheit vermieden werden kann. Anders ausgedrückt: Wenn möglicherweise durch eine Impfung ein Schaden entsteht und damit das Nichtschadensprinzip verletzt wird, steht dem der Schaden entgegen, der durch eine Nichtimpfung und die daraus resultierenden Erkrankungen und gesundheitlichen Folgen verursacht wird. Conditio sine qua non für diese Risikoabwägung ist ein hohes Maß an Sorgfalt bei der Auswertung und Bewertung der zugrundeliegenden medizinischen Datenlage, um jedes vermeidbare Schädigungsrisiko zu minimieren oder im Idealfall auszuschließen.
Benefizienz (Wohltunsprinzip)
Ein weiteres Prinzip, das eng mit dem Nichtschadensprinzip korreliert, fokussiert auf das Wohlergehen der zu impfenden Person [8].
Hauptaspekt ist dabei das Auftreten von Impfnebenwirkungen, die deutlich von den Impfschäden abzugrenzen sind. Impfnebenwirkungen bedingen zwar keine gesundheitlichen Schäden oder dauerhaften Nachteile, beeinträchtigen jedoch für einen überschaubaren Zeitraum (von meist wenigen Tagen) das Wohlergehen der zu impfenden Person. Hinzu tritt möglicherweise ein generelles Unbehagen, sofern die zu impfende Person eine Impfung zwar ablehnt, sich jedoch aufgrund der Duldungspflicht dieser medizinischen Maßnahme dennoch unterziehen muss. Gestört wird hierdurch nicht das Wohlergehen, sondern vielmehr das Wohlbefinden.
Analog zum Nichtschadensprinzip ist auch hier davon auszugehen, dass bei sorgfältiger Risikoabwägung der Nutzen sowohl für die zu impfende Person als auch für das militärische Umfeld größer ist als die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.
Gerechtigkeit
Das Prinzip Gerechtigkeit/Fairness bezieht sich, wie oben schon dargestellt, explizit nicht nur auf die von einer medizinischen Maßnahme (hier der Impfpflicht) betroffene individuelle Person, sondern auf die Auswirkungen, die aus der Durchführung oder Unterlassung einer medizinischen Maßnahme für andere Personen oder gesellschaftliche Gruppen resultieren [4].
Eine solche Gruppe, die vom Prinzip Gerechtigkeit/Fairness betroffen ist, stellt die soldatische Gemeinschaft, die Bundeswehr in ihrer Gesamtheit dar. Dieser Gemeinschaft gehören die zu impfenden Einzelpersonen einerseits an, wie sie andererseits ihr gegenüber auch eine besondere Verantwortung haben. Es handelt sich hierbei um eine vulnerable (Patienten-)Gruppe [3], da alle Soldatinnen und Soldaten den Restriktionen des soldatischen Dienstrechts und militärischen Betriebs mit einer starken Fokussierung auf die Auftragserfüllung und die militärspezifischen Eigenheiten unterworfen sind. Unter Letzteren sind beispielsweise die Kasernierung oder die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sowohl im Grundbetrieb als auch in Einsätzen sowie in der Landes- und Bündnisverteidigung, das enge Zusammenarbeiten etwa auf Schiffen, als Flugzeugbesatzungen oder in Kampffahrzeugen zu verstehen.
Im Fall einer (möglicherweise durch eine Impfung vermeidbaren) Infizierung eines Soldaten wäre das Risiko der Krankheitsübertragung auf andere Kameradinnen und Kameraden und somit deren gesundheitliche Schädigung oder zumindest temporäre Beeinträchtigung gegeben. Es könnte ihnen also durch die Impfverweigerung ein unmittelbarer Schaden oder Nachteil entstehen.
Darüber hinaus ist das Prinzip der Gerechtigkeit, wonach Schaden von Dritten abzuwenden ist, auch im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft in den Streitkräften (dies sowohl im kleinen Bereich als auch im Ganzen) und die Gefahrenabwehr für die Gesamtgesellschaft anzuwenden: Durch den Ausfall oder die Beeinträchtigung von militärischen Formationen oder Strukturelementen oder auch von zentralen Einzelpersonen besteht im Ernstfall die Gefahr, dass sowohl Soldatinnen und Soldaten als auch Zivilistinnen und Zivilisten zu Schaden kommen und/oder militärische Operationen, mit allen Auswirkungen auch auf die deutsche Gesellschaft, gefährdet werden.
Conclusio
Aus medizinethischer Sicht unter Abwägung der vier Prinzipien nach Beauchamp und Childress ist eine Duldungspflicht für Impfungen nicht zu beanstanden, sondern stellt vielmehr ein Mittel dar, um – möglicherweise unter Inkaufnahme von kalkulierbaren Nachteilen Einzelner – die Masse der Soldatinnen und Soldaten als vulnerable Patientengruppe (und indirekt durch die Erhaltung der Verteidigungsfähigkeit auch die Gesamtbevölkerung) vor Schaden zu schützen.
Bei der Entscheidung, welche Impfungen in die Duldungspflicht einbezogen werden, ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen und es ist unabdingbar, auf breiter wissenschaftlicher Grundlage und evidenzbasiert eine sorgfältige gesundheitliche Schaden-Nutzen-Analyse vorzunehmen.
Literatur
- Beauchamp TL: A defense of the common morality. Kennedy Institute of Ethics Journal 2003; 18: 258–274. mehr lesen
- Beauchamp TL, Childress JF: Principles of biomedical ethics. 8. Aufl. New York–Oxford: Oxford University Press 2019.Bergemann L, Frewer A (Hrsg.): Autonomie und Vulnerabilität in der Medizin. Menschenrechte–Ethik–Empowerment. Bielefeld: Transkript 2018.Deutscher Ethikrat: Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Ad-hoc-Empfehlung. , letzter Aufruf 3. April 2024. mehr lesen
- Fischer D: The phenomenon of allocation. Military pathways in the light of biomedical ethical principles. In: Eagan SM, Messelken D (eds.): Resource scarcity in austere environments. An ethical examination of triage and medical rules of eligibility. Cham: Springer 2023; 89–98. mehr lesen
- Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz–SG). § 17a Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte. , letzter Aufruf 3. April 2024. mehr lesen
- Hild E: Autonomie in der biomedizinischen Ethik. Frankfurt: Campus 2006; 47–110.Miao G: Mittelpunkt Mensch. Lehrbuch der Ethik in der Medizin. 2. Aufl. Stuttgart: Schattauer 2017.Rauprich O, Steger F (Hrsg.): Prinzipienethik in der Biomedizin. Moralphilosophie und medizinische Praxis. Frankfurt/Main: Campus-Verlag 2005.Riha O: Kodifizierung ärztlicher Ethik. Von Hippokratischen Eid zum Genfer Gelöbnis. Stuttgart: Hirzel 2010.Vollmuth R: Zur Instrumentalität und Instrumentalisierung der Militärmedizin. In: Elbe M (Hrsg.): Die Gesundheit des Militärs. Baden-Baden: Nomos 2020; 45–59.Weltärztebund: Deklaration von Genf – Das Ärztliche Gelöbnis. , letzter Aufruf 3. April 2024. mehr lesen
Manuskriptdaten
Zitierweise
Vollmuth R, Fischer D: Ethische Stellungnahme zur Duldungspflicht für Impfungen bei Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. WMM 2024; 68(6): 261-263.
DOI: https://doi.org/10.48701/opus4-309
Für die Verfasser
Oberstarzt Prof. Dr. Ralf Vollmuth
Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
Zeppelinstraße 127/128, 14471 Potsdam
E-Mail: ralf1vollmuth@bundeswehr.org
Manuscript Data
Citation
Vollmuth R, Fischer D: [Ethical Statement on the Obligation to Tolerate Vaccinations among Bundeswehr Soldiers.] WMM 2024; 68 (6): 261-263.
DOI: https://doi.org/10.48701/opus4-309
For the Authors
Colonel (MC) Prof. Dr. Ralf Vollmuth, MD
Bundeswehr Center for Military History and Social Sciences
Zeppelinstraße 127/128, D-14471 Potsdam
E-Mail: ralf1vollmuth@bundeswehr.org