Wehrmedizinische Monatsschrift

  • Archiv
  • Kontakt
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnis
Links
Rechts
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Editorial
Mehrdimensionalität der ­Resilienz
Die Polykrise als Dauerlage – Mehrdimensionale Resilienz als adaptive Systemfähigkeit








Individuelle Resilienz
Body-Scan und interozeptive Bewusstheit:​ Neuropsychologische ­Perspektive auf Resilienz in Hochbelastungskontexten




Individuelle Resilienz
Pausen als Waffe gegen Stress:​ Warum bewusste Pausen den Raum für gute Entscheidungen schaffen




Individuelle Resilienz
Human Performance am Beispiel des kognitiv-körperlichen Trainings und dessen Bedeutung zur Leistungssteigerung und Verletzungsprävention





Resilienztraining
Resilienz,​ Führung und Achtsamkeit:​ Betriebliche Gesundheitsförderung als zentrales Element der kollektiven Verteidigungsfähigkeit





Resilienztraining
Psychologische Einsatzbereitschaft stärken:​ Implementierung eines Operativen Resilienztrainings in die Einsatzausbildung der Deutschen Marine




Organisationale Resilienz
Netzwerke der Hilfe stärken die Resilienz


Resilienztraining
Wie lässt sich Resilienz in der Bundeswehr trainieren? Vom Modellprojekt zum skalierbaren Ausbildungssystem im betrieblichen Gesundheitsmanagement




Organisationale Resilienz
Arbeitsgestaltung als Resilienzfaktor – Potenziale eines modernen Arbeitsschutzes


Organisationale Resilienz
Organisationale Resilienz im Sanitätsdienst unter disruptiven ­Bedingungen:​ Erkenntnisse aus dem Military Design Thinking ­Workshop „Resilienzverbund+“

Institutionelle Resilienz
Das Democratic Resilience Center – gesamtgesellschaftliche und politische Resilienz:​ Eine universitäre Antwort auf die Polykrise



Tagungen und Kongresse
Bericht über das Enneker Forum Tegernsee 2026

Mitteilungen der DGWMP e.​ V.​
Geburtstage November 2026
Organisationale Resilienz PDF

Arbeitsgestaltung als Resilienzfaktor – Potenziale eines modernen Arbeitsschutzes

Work Design as a Factor in Resilience – Potential of Modern Occupational Safety and Health

Steffen Huppmanna

a Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim

Zusammenfassung

Psychische Gesundheit ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und gewinnt angesichts steigender Fehlzeiten zunehmend an Bedeutung. Resilienz im Arbeitskontext entsteht nicht allein durch individuelle Voraussetzungen, sondern im Zusammenwirken aus der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, gesunder Führung und Organisation. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen systematisch zu beurteilen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung sowie eine unterstützende Führung sind dabei entscheidend. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet diesen Prozess fachlich und unterstützt bei der praktischen Umsetzung.

Schlüsselwörter: Psychische Gesundheit, Resilienz, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Arbeitsgestaltung, Führung, Arbeitsschutzgesetz, Prävention

Summary

Mental health is a fundamental aspect of occupational safety and health and has gained increasing prominence with rising levels of sickness absence. Workplace resilience is shaped not only by individual capacities but also by the interaction of work design, leadership, and organisational factors. Employers are required to assess psychosocial risks and implement appropriate preventive measures. Health-promoting work design and supportive leadership are essential, while occupational safety professionals provide expert guidance and support the implementation of effective interventions.

Keywords: mental health; resilience; psychosocial risk assessment; work design; leadership; occupational health and safety act; occupational safety; prevention

Einleitung

Die psychische Gesundheit aller Beschäftigten in Deutschland rückt zunehmend in den Fokus der betrieblichen Prävention und damit auch in den der Arbeitssicherheit. Ein Anstieg der Fehlzeiten in der Arbeitswelt aufgrund psychischer Erkrankungen ist seit Jahren zu beobachten [11]. Damit gewinnt auch in der Bundeswehr, als Spiegelbild der Gesellschaft, die Frage an Bedeutung, wie Arbeit gestaltet werden kann, damit sie nicht nur die Leistungsfähigkeit erhält, sondern auch gesundheitsförderlich wirkt. In diesem Zusammenhang hat der Begriff der Resilienz an Bedeutung gewonnen. Er beschreibt die psychische Widerstandskraft einzelner Personen im Umgang mit belastenden Situationen [7].

Aus arbeitsschutzfachlicher Perspektive stellt sich die Frage, ob diese Sicht der Dinge unvollständig ist. Wird dies im Arbeitskontext diskutiert, entsteht Resilienz nicht allein aus persönlichen Eigenschaften, sondern in Wechselwirkung mit der organisationalen Resilienz, der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der Führung, den sozialen Beziehungen und den Handlungsspielräumen [9].

Rechtlicher Rahmen

Der Arbeitgeber hat nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird [2]. Seit der Novellierung des ArbSchG im Jahr 2013 sind psychische Belastungen ausdrücklich Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), die vom Arbeitgeber durchzuführen ist.

Dies zeigt klar, dass das Thema „psychische Gesundheit“ nicht nebenbei gedacht werden darf, sondern zu den Kernaufgaben eines jeden Arbeitgebers im Rahmen seiner Arbeitgeberpflichten gegenüber den Beschäftigten gehört. Es ist somit als regulärer Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzarbeit des Arbeitgebers und seines Fachpersonals zu verstehen. Als Unterstützung hat der Arbeitgeber nach § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen [1]. Diese beiden gesetzlichen Regelungen bilden auch die zentrale gesetzliche Grundlage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AGS) im Sinne des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) für Arbeitgeber [3]. Nach der Allgemeinen Regelung Arbeitsschutz AR A-2010/1, die die Umsetzung des Arbeitsschutzrechts sowie die Festlegung grundlegender Bestimmungen zum Arbeitsschutz in der Bundeswehr regelt, werden die Arbeitgeberaufgaben dort von den Dienststellenleitungen wahrgenommen.

Unter Punkt 2007 heißt es:

„Die Dienststellenleitung hat den Dienstbetrieb so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten vermieden wird. Sie ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen sowie von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich“ [4].

Auch zum BGM besteht eine Allgemeine Regelung. In der AR A-849/1 werden in Kapitel 2.3 dessen vier Säulen

  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF),
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS),
  • Führung und Organisation (FuO) sowie
  • Eingliederungsmanagement (BEM)

für die Bundeswehr festgelegt [3].

Psychische Belastung und psychische Beanspruchung

Im arbeitswissenschaftlichen Sinne werden die Begriffe psychische Belastung und psychische Beanspruchung neutral verwendet. Im Alltagsgebrauch werden die Belastungen und die damit verbundenen Beanspruchungen im Allgemeinen mit negativen Folgen für die Beschäftigten gleichgesetzt. Psychische Belastungen werden in der Fachwelt in verschiedene Kategorien unterteilt. Hierzu gehören die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation, der Arbeitsablauf, die Arbeitsaufgaben, die Tätigkeiten, soziale Faktoren sowie Arbeitsformen [10].

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Damit die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten so gefährdungsfrei wie möglich gestaltet werden können, hat der Dienstherr den Dienststellenleitungen unter Punkt 2009 der AR A-2010/1 mit Bezug auf § 5 ArbSchG das Werkzeug „Beurteilung der Arbeitsbedingung“ auferlegt [4].

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung darf nicht als bloßer bürokratischer Akt abgetan werden. Sie muss als das gesehen werden, was sie ist, nämlich als Hilfsmittel zur strukturierten Ermittlung von Gefährdungen, zur Bewertung dieser sowie zur Entwicklung, Ableitung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen [8].

Entscheidend ist, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht ausschließlich auf individuelle Bewältigungsstrategien oder „Resilienztraining“ reduziert wird, sondern die Arbeitsbedingungen selbst in den Blick nimmt und die individuelle Resilienz als einen von vielen Faktoren betrachtet. Als präventives Werkzeug ist sie kein einmaliges Projekt, sondern soll die kontinuierliche Verbesserung vorantreiben. Sie entfaltet ihren Nutzen vor allem dann, wenn die gewonnenen Erkenntnisse auch tatsächlich in die Arbeitsgestaltung einfließen und die daraus resultierenden und umgesetzten Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft und, wenn nötig, angepasst werden [8]. Während die Säule AGS des BGM im Sinne des Arbeitsschutzes den Prozess der Gefährdungsbeurteilung abdeckt, kann bei der Umsetzung der Maßnahmen die Schnittstelle zum BGF gesehen werden. Hier können Maßnahmen zur Förderung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen und Lebensweisen umgesetzt werden, die eine nachhaltige Gesundheitskultur unterstützen [3].

Resilienz im Arbeitskontext

Resilienz soll im Arbeitskontext zunehmend als mehrstufiges Konstrukt verstanden werden. Sie umfasst nicht nur die individuelle Resilienz, sondern auch die organisationalen Rahmenbedingungen. Diese Perspektive ist für die Praxis bedeutsam, weil sie verhindert, dass Resilienz allein auf persönliche Belastbarkeit zurückgeführt wird. Werden auf organisationaler Ebene angemessene Spielräume geschaffen, ermöglicht dies eine individuelle Arbeitsgestaltung [9]. Aus arbeitsschutzfachlicher Sicht liegt der Fokus deshalb auf den Arbeitsbedingungen selbst.

Arbeitsgestaltung als Schutz- und Resilienzfaktor

Zu den relevanten Gestaltungsfaktoren zählen Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung [12]. Die genannten Schlüsselfaktoren aus dem praktischen Arbeitsleben auf den Alltag aller Beschäftigten im Geschäftsbereich des BMVg zu übertragen, stellt eine große Herausforderung dar. Anhand persönlicher Gespräche lässt sich zwar ableiten, dass insbesondere Zeitdruck, häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten, geringe Handlungsspielräume, hoher bürokratischer Aufwand und mangelnde soziale Unterstützung belastend wirken; maßgeblich werden die Belastungen jedoch durch die konkreten Arbeitsaufgaben und ­Ausführungsbedingungen eines jeden einzelnen Beschäftigten bestimmt. Daraus lässt sich schließen, dass Resilienzförderung im betrieblichen Zusammenhang keineswegs ausschließlich eine Frage individueller Kompetenzen, sondern eine Frage gesundheitsförderlicher Strukturen ist. Das BGM kann hierbei die Funktion übernehmen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu bündeln und in die Organisationsentwicklung auf mehreren Ebenen zu integrieren [3]. Eine allgemeine Formulierung von Gestaltungsprinzipien für die Bundeswehr kann hier zwar einen ersten Zugang darstellen, ist jedoch stets tätigkeitsspezifisch und unter Berücksichtigung der jeweiligen dienstpostenspezifischen Bedingungen zu konkretisieren [9].

Rolle des Arbeitgebers sowie der vorgesetzten Führungskraft

Neben den Gestaltungs- und Beurteilungsmöglichkeiten, die die Dienststellenleitungen haben und ihnen gesetzlich auferlegt werden, ist das Verhalten der Führungskräfte ein enorm wichtiger Aspekt. Führungskräfte können ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, indem sie gesundheitsförderliches Verhalten vorleben, Handlungsspielräume schaffen und gemeinsam gesundheitsorientierte Standards entwickeln. Ein unterstützender und wertschätzender Führungsstil trägt darüber hinaus dazu bei, Vertrauen und Sicherheit zu fördern, Optimismus zu stärken und einen konstruktiven Umgang mit Herausforderungen und Fehlern zu ermöglichen [6]. Jede vorgesetzte Führungskraft trägt eine zentrale Verantwortung für die präventive Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Sie gestalten die Arbeitsorganisation, berücksichtigen dabei gesundheitsgerechte Anforderungen und schaffen Rahmenbedingungen, die Sicherheit, Gesundheit und nachhaltige Leistungsfähigkeit fördern. Verhältnisprävention setzt also voraus, dass Führungskräfte durch ihr Verhalten einen Grundstein in der Arbeitsorganisation legen und das gemeinsame Mitwirken sowie die Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen vorantreiben [3].

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit schafft die fachliche Grundlage einer präventiven ­Arbeitsgestaltung

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann mögliche gesundheitsgefährdende Zusammenhänge transparent und strukturiert darstellen, ohne sie als Führungsdefizite zu deklarieren. Sie begleitet hierzu den Arbeitsalltag ihrer Dienststelle mit dem Ziel, Gefährdungen sichtbar zu machen und praxisnahe Verbesserungen anzustoßen. So kann sie den vorgesetzten Führungskräften die Arbeitsschutzperspektive anhand realer Probleme der Dienststelle nahebringen und Hilfestellung zur organisationalen Planung und Steuerung geben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt Struktur, Einordnung und fachliche Begleitung ein. Sie unterstützt eine präventive Gestaltung der Arbeitsbedingungen, indem sie Belastungen erfasst und die Ableitung geeigneter Maßnahmen begleitet. Zudem kann sie dem Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Probleme und Herausforderungen des unterstellten Bereichs nahebringen und damit das Bindeglied zwischen Beschäftigten und Führungskräften im Sinne des Arbeitsschutzes darstellen.

Besonders bei psychischen Belastungen ist diese Rolle von Bedeutung. Maßnahmen entfalten nur dann ihre Wirkung, wenn sie im betrieblichen Alltag vom Arbeitgeber und den Führungskräften akzeptiert werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann helfen, Daten anhand praxisnaher Beobachtungen zu ordnen, Zusammenhänge verständlich zu machen und mögliche Maßnahmen gemeinsam mit allen Beteiligten zu entwickeln.

Sie fungiert damit als Verbindungsstück zwischen den Beschäftigten und den Führungskräften. Sie dient somit als Bindeglied zwischen Analyse, Prävention und Umsetzung, ohne die Verantwortung für die Umsetzung selbst zu übernehmen. So kann sie z. B. durch qualifizierte praxisnahe Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen beitragen [5]. Die Umsetzung von Lösungen sowie deren Überwachung und Kontrolle bleibt jedoch Aufgabe der Dienststellenleitung!

Fazit

Arbeitsgestaltung und Resilienz sind eng miteinander verbunden. Das Arbeitsschutzgesetz, das als wichtiger Resilienzfaktor gesehen werden kann, bietet einen klaren Rahmen und mit der Gefährdungsbeurteilung ein Werkzeug, um psychische Belastungen zu erfassen und die Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet diese Arbeit fachlich und unterstützt die Dienststellenleitung in der Praxis dabei, daraus wirksame Prävention umzusetzen.

Die Förderung von Resilienz gelingt nicht allein durch individuelle Stärkung, sondern vor allem durch gute Führung und daraus resultierend durch eine gute Arbeitsgestaltung.

Gute Führung und gute Arbeitsgestaltung fördern psychische Gesundheit nachhaltig, damit psychische Belastungen nicht zu negativen psychischen Beanspruchungen werden.


Kernaussagen

  • Resilienz soll im Arbeitskontext zunehmend als mehrstufiges Konstrukt verstanden werden.
  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer ­Belastung darf nicht als bloßer bürokratischer Akt abgetan werden.
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt Struktur, Einordnung und fachliche Begleitung ein.
  • Sie unterstützt eine präventive Gestaltung der Arbeitsbedingungen, indem sie dabei hilft, Belastungen zu erfassen und die Ableitung geeigneter Maßnahmen begleitet.
  • Gute Führung und gute Arbeitsgestaltung ­fördern die psychische Gesundheit nachhaltig.

Literatur

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) [Internet]. BMJV 1973.[letzter Zugriff : 17. Juli 2026];verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/asig/ mehr lesen
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [Internet].BMJV 1996.[letzter Zugriff: 17. Juli 2026]; verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ mehr lesen
  3. Bundesministerium der Verteidigung. Allgemeine Regelung A-849/1 – Betriebliches Gesundheitsmanagement. Bonn: Bundesministerium der Verteidigung; Dezember 2024. (Nicht öffentlich zugänglich)
  4. Bundesministerium der Verteidigung. Allgemeine Regelung Arbeitsschutz A-2010/1. Bonn: Bundesministerium der Vetreidigung; 2206. (Nicht öffentlich zugänglich)
  5. Deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Beschreibung des Qualifizierungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an der DGUV Akademie [Internet]. DGUV 2025.[letzter Zugriff: 17. Juli 2026];verfügbar unter: https://www.dguv.de/medien/akademie/qualifizierung/dokumente/sifa/2026_beschreibung_lf1-6.pdf mehr lesen
  6. Hoffmann M. Im Einsatz und im Leben: Bestehen in der Belastung.WMM 2024;68(11):470-472 mehr lesen
  7. Moser K, Soucek R, Pauls N, Schlett C,Krogoll T, Heller J. Resilienz im Arbeitskontext - Konzepte individueller und organisationaler Gestaltung [Internet]. GfA2016.[letzter Zugriff 18. August 2026];verfügbar unter: https://gfa2016.gesellschaft-fuer-arbeitswissenschaft.de/inhalt/C.4.6.pdf mehr lesen
  8. Nationale Arbeitsschutzkonferenz.Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation [Internet]. GDA 2025.[Letzter Zugriff; 23. Juli 2026];verfügbar unter: https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Leitlinie-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 mehr lesen
  9. Rothe I, Adolph L, Beermann B, Schütte M, Windel A, Grewer A, et al. Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt: Wissenschaftliche Standortbestimmung [Internet].BAUA 2017.[letzter Zugriff: 17. Juli 2026];verfügbar unter: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Psychische-Gesundheit.pdf?__blob=publicationFile&v=1 mehr lesen
  10. Scharnhorst J Psychische Belastungen am Arbeitsplatz vermeiden. Freiburg: Haufe-Lexware GmbH & Co.Kg (Verlag); 2019.
  11. Techniker Krankenkasse. Gesundheitsreport 2026 [Internet]. 2TK 2026.[letzter Zugriff: 17 Juli 2026];verfügbar unter: https://www.tk.de/resource/blob/2214302/78df7e278b4eb9519cf89ef483ecb8a7/gesundheitsreport-au-2026-data.pdf mehr lesen
  12. Unfallversicherung Bund und Bahn. Stress unter der Lupe [Internet]. UV Bund Bahn 2026. [letzter Zugriff: 14. Juli2026];verfügbar unter: https://www.uv-bund-bahn.de/fileadmin/user_upload/inhalte/fotos/praevention/Fachthemen/psychologie_gesundheitsmanagement/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung_psych_Belast/Publikation_9504.pdf mehr lesen

Manuskriptdaten

Zitierweise

Huppmann S. Arbeitsgestaltung als Resilienzfaktor – Potenziale eines modernen Arbeitsschutzes. WMM 2026;70(10):496-499.

DOI: https://doi.org/10.48701/opus4-977

Verfasser

Technischer Regierungsamtsinspektor Steffen Huppmann

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim

Oberdürrbacher Straße 2a, 97209 Veitshöchheim

E-Mail: steffenhuppmann@bundeswehr.org

Manuscript Data

Citation

Huppmann S. Work Design as a Factor in Resilience – Potential of Modern Occupational Safety and Health. WMM 2026;70(10):496-499.

DOI: https://doi.org/10.48701/opus4-977

Author

Technical Government Inspector Steffen Huppmann

Bundeswehr Service Centre Veitshöchheim

Oberdürrbacher Straße 2a, 97209 Veitshöchheim

E-Mail: steffenhuppmann@bundeswehr.org

Zeitschriften
Wehrmedizinische Monatsschrift – Impressum/Datenschutz

Redaktion: Generalarzt a. D. Prof. Dr. med. Horst Peter Becker, MBA, Auf der Hardt 27, 56130 Bad Ems, Mobil +49 171 215 0901, E-Mail: hp.becker@cpm-verlag.de 

Herausgeber: Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr, Integrierte Kommunikation/Fachinformations- und Medienarbeit im Auftrag des Befehlshabers des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Von-Kuhl-Straße 50, 56070 Koblenz, Telefon: +49 261 896 12300, E-Mail: KdoGesVersBwIKoFaM@bundeswehr.org 

Wissenschaftliche Beratung: Die Begutachtung von Original- und Übersichtsarbeiten sowie Kasuistiken im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens erfolgt durch in dem Fachgebiet des jeweiligen Beitrags wissenschaftlich ausgewiesene Expertinnen und/oder Experten, die – dem Einzelfall entsprechend – in Abstimmung zwischen Redaktion und Herausgeber ausgewählt und beauftragt werden.

Verlag: cpm Verlag GmbH, Carl-Zeiss-Str. 5, 53340 Meckenheim, Telefon +49 2225 8889–0, E-Mail: info@cpm-verlag.de; Geschäftsleitung: Tobias Ehlke; Objektleitung: Peter Geschwill; Produktionsleitung: Thorsten Menzel.

Druckversion: Druckvorstufe: PIC Crossmedia GmbH, Hitdorfer Straße 10, 40764 Langenfeld, E-Mail: info@pic-crossmedia.de; Druck: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Zentraldruckerei Köln/Bonn.

Online-Version (E-Paper): Erstellung mit PIC MediaServer, PIC Crossmedia GmbH, Langenfeld; Erstellung mit PIC MediaServer, PIC Crossmedia GmbH, Langenfeld; E-Paper und Autorenhinweise sind unter wmm-online.de abrufbar

Rechtliche Hinweise: Die Zeitschrift (Druckversion und E-Paper) sowie alle enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind in allen Publikationsformen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.


Alle namentlich gezeichneten Beiträge – soweit sie nicht ausdrücklich mit einem * gekennzeichnet sind – geben die persönlichen Ansichten der Verfasser wieder. Sie entsprechen nicht zwingend den Auffassungen der Redaktion oder des Herausgebers. Manuskriptsendungen an die Redaktion erbeten. Erscheinungsweise mindestens achtmal im Jahr.


Für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V. ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sanitätsoffiziere der Bundeswehr, die nicht Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e. V. sind, erhalten die „Wehrmedizinische Monatsschrift“ über ihre Dienststellen.

Datenschutz: Es gelten die Datenschutzbestimmungen der cpm Verlag GmbH, abrufbar unter https://cpm-verlag.com/datenschutzerklaerung/.